Ist das wirklich KEIN Garantie- / Gewährleistungsfall?

Hallo,
Vom KV zurück treten kannst du erst, wenn drei Reparaturen erfolglos waren. Die Dauer der Wartezeit ist nicht festgelegt. Der Gesetzgeber sagt dazu, das sie sich im zumutbaren Rahmen befinden muss. Was zumutbar ist liegt im Auge des Betrachters. Drei Wochen sind zumutbar. Mandarf nicht vergessen. Seiko schickt fie Uhr hin und her, so etwas dauert. Dann die Bearbeitungszeit und zu guter Letzt hatten wir einige Feiertage plus mögliche Brückentage und die recht große Urlaubswelle im Mai. Der Monat ist in der Industrie einer der Reise stärksten.
 
Tut mir leid dich enttäuschen zu müssen, aber meinem Rechtsverständnis nach kannst du bei einem Garantiefall gar nicht vom Kaufvertrag zurücktreten. Das was LordLokii da beschreibt wäre nur möglich, wenn du das ganze direkt über den Händler als Gewährleistungsfall abgewickelt hättest.

Das war natürlich keine Rechtsberatung, vor allem, da ich von dem ganzen eigentlich keine Ahnung habe. Aber den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung kenne ich zumindest ansatzweise :)
 
Ohne jetzt alles gelesen zu haben:

Garantie ist etwas anderes als Gewährleistung. Gewährleistung hast du 2 Jahre aufgrund Gesetz, Garantie geben (wenige) Händler dazu.

Hast du nur Gewährleistung, muss es sich um einen Sachmangel handeln. Ich weiß nicht was die Uhr gekostet hat, aber auch das schäbigste Leder sollte meiner Einschätzung nach so nicht einmal nach mehreren Jahren aussehen.

Vom Kaufvertrag zurücktreten kannst du nicht ohne weiteres. Pi mal Daumen kannst du zurücktreten, wenn der Verkäufer die Nacherfüllung 2x verbockt hat.

Warum du die Uhr an Seiko geschickt hast ist mir schleierhaft - geschweige denn warum Seiko diese angenommen hat. Vertrag hast du mit dem Händler und nicht mit Seiko. Wenn der Verkäufer "zickt" und er Nacherfüllung ablehnt, kannst du sofort & ohne Fristsetzung zurücktreten.

Alle Angaben natürlich ohne Anspruch auf Richtigkeit ;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
...

Warum du die Uhr an Seiko geschickt hast ist mir schleierhaft - geschweige denn warum Seiko diese angenommen hat. Vertrag hast du mit dem Händler und nicht mit Seiko. Wenn der Verkäufer "zickt" und er Nacherfüllung ablehnt, kannst du sofort & ohne Fristsetzung zurücktreten.

...

Weil Seiko Garantiegeber ist und er sich ja selbst nicht sicher ist, ob es sich bei dem Armband um einen Sachmangel handelt.
 
Weil Seiko Garantiegeber ist und er sich ja selbst nicht sicher ist, ob es sich bei dem Armband um einen Sachmangel handelt.

Das klingt nachvollziehbar. Aber wenn aufplatzendes Leder nach wenigen Monaten kein Mangel ist, was dann? Meinen ersten Lederschuh - mit dem roten Streifen der Schande - habe ich nach ca. 1 Jahr zurückgegeben, weil das Leder aufgeplatzt ist.
 
did it.
nach der unverschämten Antwort des Händlers würde ich erst Recht auf Nacherfüllung bestehen, bzw vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Weg über Seiko ist aber wohl der angenehmere - je nach Vorliebe :D
 
Hallo zusammen...

heute morgen fragte ich mich noch wo meine Uhr wohl bleibt...Heute kamsiedann per DPD...Flux ausgepackt und den Zettel gelesen, welcher wie eine Rechnung aussah....Armband erneuert + Federsteg erneuert. Als Grund wurde Kulanz angegeben...Jedenfalls 0 Euro...Unten auf dem Zettel steht,dass ich auf die Reparatur eine Garantie von 12 Monaten habe...
 
Oben