Ist das wirklich KEIN Garantie- / Gewährleistungsfall?

ja, aber es gibt auch gewährleistung (oder kulanz) und dass das zeug nicht das ewige leben hat ist klar! materialfehler kann ich nicht einfach von der garantie ausschließen. das band muss ja schon vorgeschädigt sein...

beim verkauf von händler an privat gewährleistet dieser mangelfreiheit.
unter einem halben jahr geht man davon aus, das dieser mangel schon bestand hatte, auch wenn der verkäufer diesen nicht erkannt hat. er muss also die mangelfreiheit beweisen. jetzt ist natürlich die frage ob es ein mangel, oder normale gebrauchsspuren sind.

das ist jetzt leider nur gefährliches halbwissen, aber ich würd den händler nochmal mit nachdruck anschreiben.


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So, es geht weiter...habe sowohl vom Händler als auch von Seiko eine Antwort bekommen...

Beim Händler hatte ich nochmals auf einen Materialfehler hingewiesen sowie auf die Gewährleistung...Folgendes bekam ich als Antwort:

Sehr geehrte Frau XXX,

einen Materialfehler können wir ausschließen.

Es handelt sich um ein hochwertiges original Lederarmband von Seiko. Wir wissen nicht, wie mit der Uhr umgegangen wurde, aber diese Abschürfungen am Leder deuten sehr darauf hin, dass die Uhr bei der Arbeit getragen wurde und dabei die Wand oder der Boden gestriffen wurde. Dann braucht man sich natürlich auch nicht zu wundern, dass das Armband nach einem Monat so aussieht.

Ich kaufe mir auch keine neuen Jeans, robbe damit über die Straße und reklamiere es dann als Materialfehler. Das ist einfach nur absurd!


Vielen Dank und Grüße

Wenn der mal in seine Kundendatenbank gucken würde, dann wüsste er das ich keine FRAU bin :mad:...

Diese Antwort finde ich eine Absolute Frechheit!

Seiko hat mir mitgeteilt, dass ich die Uhr einschicken soll. Sie würden das Armband gerne im Original sehen um zu prüfen, ob auf Garantie getauscht wird.
 
unmögliche art und weise, leider kannst du wohl ohne anwalt nicht viel machen. da stellt sich dann natürlich die sinnfrage. außer die drohung mit selbigen reicht :D

ach, wie ich leute bewundere die bei sowas ruhig bleiben ;)


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So, es geht weiter...habe sowohl vom Händler als auch von Seiko eine Antwort bekommen...

Beim Händler hatte ich nochmals auf einen Materialfehler hingewiesen sowie auf die Gewährleistung...Folgendes bekam ich als Antwort:



Wenn der mal in seine Kundendatenbank gucken würde, dann wüsste er das ich keine FRAU bin :mad:...

Diese Antwort finde ich eine Absolute Frechheit!

Seiko hat mir mitgeteilt, dass ich die Uhr einschicken soll. Sie würden das Armband gerne im Original sehen um zu prüfen, ob auf Garantie getauscht wird.

Ist ja witzig:
Grundsätzlich hast Du einen gesetzlichen Anspruch auf eine mängelfreie Lieferung. Die Gewährleistung kann der Händler nicht ausschließen, zumal Du Verbraucher bist. Die Beweislast für einen Mangel trägst zunächst mal Du als Kunde. Allerdings gibt es die Vermutungsregel, dass innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf ein auftretender Mangel bereits beim Kauf bestanden hat. Insofern also eine Beweislastumkehr: Der Verkäufer muss beweisen, dass die Ware mangelfrei war.

Grundsätzlich ist über die AGB ein partieller Ausschluss von bestimmten Gewährleistungsansprüchen möglich (hier zB Armband). Aber ließ' dazu mal im BGB § 434: "Sind in einem Kaufvertrag zugleich eine bestimmte Beschaffenheit der Kaufsache und ein pauschaler Ausschluss der Sachmängelhaftung vereinbart, ist dies regelmäßig dahin auszulegen, dass der Haftungsausschluss nicht für das Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit (§ 434 Abs. 1 Satz 1 BGB), sondern nur für solche Mängel gelten soll, die darin bestehen, dass die Sache sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet (§ 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGB) bzw. sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet und keine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann (§ 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB)".

Und übrigens: Ein EU-Kaufrecht, auf das sich viele online shops beziehen gibt es nicht .... Die dort zugrunde gelegte EU-Richtlinie regelt eben nicht die Zulässigkeit des Haftungsausschlusses sondern gerade das Verbot des Haftungsausschlusses bei Verbraucherverträgen.

Deine Rechte sind nach BGB bestimmt: Wandlung, Umtausch, Minderung, Schadenersatz.

Den Krieg würdest Du wohl gewinnen, aber der Weg dorthin ist wohl steinig und wird längere Zeit in Anspruch nehmen.
 
Da Seiko selbst mit angeboten hat die Uhr zum Kundendienst zu senden werde ich dieses Angebot erst einmal wahrnehmen. Sollte sich herausstellen, dass das Armband getauscht wird, so werde ich Seiko die Antwort des Händlers zwecks Kundenumgang zukommen lassen .

Diese Art und Weise des Händlers ist alles andere als Kundenorientiert und freundlich.

Mal sehen wie es ausgeht... RSV ohne SB wäre vorhanden :)


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Da hast Du Recht!...So eine Versicherung sollte man nicht ständig mit so kleinen Dingen in Anspruch nehmen...

Habe die Uhr gerade nach Seiko weggeschickt ...

Mal sehen was daraus wird.

Aber selbst, wenn Seiko einen Garantietausch vornehmen sollte, so stellt sich für mich die Frage, wie lange hält das neue Armband...Vermutlich ebenfalls 2 Monate...

Ich überlege mir gerade, ob ich mir schon mal ein weiteres Armband zulege. Denn ich ich glaube nicht, dass ich das Arband nun alle 2 Monate tauschen kann wenn es diesen Defekt aufweist.

Wo kann mich sich den ordentliche Armbänder bestellen? Folgende Infos habe ich zu dem Armband im Netz gefunden:

Original SEIKO Ersatzband
  • für die Modelle SNQ105, SNQ126, SNP023, SPC059, SRH009 etc.
  • Gehäusebodennummern: 5D44-0AD0, 7D56-0AA0,
  • 6A32-00R0, 7T04-0AA0
  • Band-Nr. 4A071JL
  • echtes Kalbsleder
  • Farbe dunkelbraun
  • Alligator-Prägung
  • mit Rundanstoß, abgenäht, matt
  • Stegbreite 21 mm
  • Bandstärke ca. 5 mm
  • Schließenanstoß 20 mm
  • Gesamtlänge o. Schließe ca. 22,8 cm
  • davon Lochteil 14,6 cm, Schließenteil 7,2 cm
  • Band verjüngt sich zur Schließe
  • Faltschließe aus Edelstahl poliert mit Logo
 
Hallo h-e-r-o,

ich misch mich mal ein:

Hätte es nicht mehr Sinn, wenn Du Dir ein Edelstahlband zulegen würdest?

LG
Matz
 
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