Was die Ausführungen des Hr. Goerner allerdings mit der Leistungsabrechnung der GKV zu tun hat, erschliesst sich mir an dieser Stelle nicht (gerne lasse ich mich hier aufklären).
viele Grüße
HD
Bei den Vergütungen, die ein Arzt durch Kassenpatienten erzielt, kann keine Praxis existieren. Insofern hat Herr Goerner recht, die Praxen werden von den Privatpatienten finanziert (und von Kassenpatienten, die Extraleistungen privat bezahlen).
Hier eine kleine Übersicht der Vergütungsleistungen der GKV, entnommen aus WIKIPEDIA:
EBM =
Einheitlicher
Bewertungs-
Maßstab
"Beispiele für solche EBM-Nummern und deren Punktzahlen (EBM 2008)
* GOP 01410 Hausbesuch 440 Punkte
* GOP 01730 Krebsfrüherkennungs-Untersuchung bei der Frau 400 Punkte
* GOP 03110 einmalige Pauschale im Quartal für Patienten bis zum 5. Lj. 1000 Punkte
* GOP 03111 einmalige Pauschale im Quartal für Patienten vom 5. Lj. bis zum 59. Lj. 900 Punkte
* GOP 03112 einmalige Pauschale im Quartal für Patienten ab 60. Lj. 1020 Punkte
* GOP 03115 jeder weitere Arzt-Patientenkontakt im Quartal (seit 1. Januar 2008 gestrichen)
* GOP 03321 Belastungs-EKG 565 Punkte
* GOP 04110 einmalige Pauschale im Quartal für Kinder bis zum 5. Lj. 1000 Punkte
* GOP 05330 Anästhesie oder Kurznarkose 2375 Punkte
* GOP 26350 Kleiner urologisch operativer Eingriff 220 Punkte
Das ärztliche Honorar ergibt sich aus der Punktzahl, multipliziert mit dem Punktwert, der variabel ist. Dem seit 1. April 2005 gültigen EBM lag ein kalkulatorischer Punktwert von 5,11 Cent zu Grunde. Tatsächlich ausgezahlt werden je nach Fachgruppe und Region Punktwerte zwischen 2 und 5,11 Cent. Dabei werden 5,1 Cent nur für wenige ausgewählte Gruppen und Leistungen verrechnet. Üblich sind in Bayern für Kinder- und Hausärzte 3,5 Cent)
Die Bedeutung der Pauschalen des EBM 2008 sind hervorzuheben.
So bedeutet die GOP 04110 mit 1000 Punkten bei einem Punktwert von 3,5 Cent:
1000 X ca. 3,5 Cent 35,00 €.
Diese fiktive Maximalsumme von 35,00 € erhält z.B. ein Praxisinhaber für die vollständige Versorgung eines Kindes für ein Quartal (3 Monate). Dabei ist unerheblich, ob der Patient einmal oder 5 mal in die Sprechstunde kommt, ob lange Gespräche notwendig werden oder nicht. Überschreitet ein Arzt Fallzahlgrenzen wird das Honorar anteilig gekürzt. Bei Überweisungen von Hausarzt zur Hausarzt wird nur die halbe Versichertenpauschale vergütet. Aus dem dann tatsächlich gezahlten Honorar hat der Arzt die laufenden Praxiskosten (Personal, Räume, Verbrauchsmaterial usw., je nach Fachgruppe 40-60 %, in einzelnen Fachgruppen mehr) zu zahlen, nach deren Abzug sein zu versteuerndes Einkommen verbleibt."
Ende WIKI
Da mache sich jeder sein Bild.
Liebe Grüße
utala, der nix gegen die GKV hat...