@Baconian: Ich bin zwar kein Strafrechtsexperte aber immerhin Jurist und ich fürchte, dass der 1. Strafsenat des BGH seine diesbezügliche Aussage selber nicht so ganz erklären kann. Die Entscheidung hat sich mir weder seinerzeit, noch heute erschlossen, da eine solch apodiktische Mindeststrafe eigentlich nicht zu unserem System passt - gerade weil das Strafrecht aus gutem Grund primär täter- und kaum opferbezogen ist.
Bei Hoeneß Story zu den Spekulationsgewinnen muss man immerhin sagen (unterstellt es stimmt alles so), dass es vom Judiz her einsehbar ist, dass er es für "ungerecht" hielt, Steuern auf Spekulationsgewinne zu zahlen, wenn er per Saldo nichts verdient oder sogar verloren hat. Nach der Rechtslage von vor 20+ Jahren wäre das wohl auch der Fall gewesen, da man AFAIR seinerzeit Verluste unbegrenzt vor- oder zurücktragen konnte (während heute findige Steuerberater vor Jahresende das Suchen anfangen, wo man noch ein paar Verluste realisieren kann/will, um die Gewinne auszugleichen).
Kann natürlich nicht sein, dass alles was im Steuerrecht als ungerecht empfunden wird (und das ist viel) zu einer "persönlichen Adaption" des Steuerrechts berechtigt, aber insofern finde ich den Unwertgehalt so hinterzogener Steuern schon geringer als z.B. bei "steuerfreiem" Einstreichen von Kapitalzinsen. Einfacher gesagt: Jemand der eine Million Steuern aus Spekulationsgewinnen (mangels Verrechnungsmöglichkeit mit Verlusten) nicht gezahlt hat, würde ich milder bestrafen, als jemanden, der eine Million unversteuerte Zinseinkünfte eingestrichen hat. Der schiere Betrag ist hier aber auch unter Berücksichtigung aller solcher Umstände so hoch, dass eine Freiheitsstrafe sowieso sein muss und diese wohl kaum im bewährungsfähigen Rahmen ausfallen kann.
Umgekehrt haben wir früher als Referendar gelernt, dass man als Faustregel bei der Strafzumessung bei "normalem" Betrug sagte, 1 Jahr Freiheitsstrafe pro DM 100.000 Schaden, wobei das mal nur die Ausgangsbasis war, um dann mit strafmaßrelevanten Umständen zu arbeiten. Das war natürlich klar vom kleinen Trick- oder Kapitalanlagebetrüger geprägt, aber nach so einem Grundsatz müsste Steuerhinterziehung in solchen Fällen ja eh mit der Höchststrafe geahndet werden ... was sie nicht wird.