Hallo,
die Rechtssprechnung sagt da aber was anderes. Außerdem macht es CT erst seit kurzem so. So funktioniert das Internetgeschäft halt. Nur fürs anprobieren will ich keine 6,95 zahlen. Alternative: Läden in BRD zu eröffnen. Was ist nun günstiger? Soll auch kein Streitgespräch sein sondern sollte nur Informativ sein.
Im Falle der Ausübung des Widerrufsrechtes entsteht regelmäßig die Frage, wer die Kosten der Hin- und Rücksendung zu tragen hat. Die nachstehenden Hinweise sollen dabei helfen, Klarheit zu schaffen.
1. Hinsendekosten
• Hinsendekosten (= Versandkosten) hat der Verkäufer zu tragen und dem Käufer komplett zurückzuerstatten (EuGH, Urteil vom 15.04.2010, Az: C-511/08);
• dies gilt unabhängig von der gewählten Zahlungsart, z.B. auch für Zahlung auf Rechnung oder per Nachnahme (Nachnahmegebühren sind ebenfalls zu erstatten, hierzu mehr unter 2.)