Schusswort
Nun den Stern habe ich in der Hoffnung verlinkt das Du allg. Journalistenschreibe besser verstehst.
Leider hast Du das BGH Urteil entweder nicht gelesen oder nicht verstanden denn es geht dort nicht nur um ein Werbeverbot oder nur falsch deklarieren sondern um jede Art von gewerblichen Angebot und Verkauf von kunstrechtlich geschützten Plagiaten in Deutschland.
Ich habe bereits in meinem Steno geschrieben das auch Privatpersonen für den Besitz und den begrenzten Weiterverkauf in D nicht belangt werden können. (was versucht wurde)
Europäischer Gerichtshof Urteil vom 17. April 2008 Az.: C-456/06
Bei Deinem verlinkten P&C Urteil geht es ausschließlich um die Nutzung von Plagiaten als Ausstellungsstück und Nutzmöbel in einem Bekleidungshaus. Ich weiß jetzt nicht wo Du da einen Zusammenhang siehst. Wäre es ein Möbelhaus so wäre dies verboten.
Wir reden hier aneinander vorbei.
Ja, es ist manchmal schwer Satzinhalte zu verstehen.
Bzgl. Plagiate scheint es so auszusehen:
1. Es ist nicht zulässig Bauhausplagiate in Deutschland gewerblich zu bewerben, anzubieten oder zu verkauft. Fälschlicherweise bin ich davon ausgegangen, dass Werbung für Plagiate in Deutschland, die im Ausland erworben werden können, legal wäre.
2. Es ist vollkommen legal ein Plagiat in Italien zu erwerben, und dieses in Deutschland einzuführen.
3. Wenn man wollte könnte man es sogar privat wieder veräussern.
4. Die Qualität der Plagiate ist zum Teil so gut, dass selbst Experten es schwer haben das Original vom Plagiat zu unterscheiden – es gibt aber auch Schrott und die grosse breite Masse.
5. Bei Peek & Cloppenburg könnte man vollkommen legal, sofern man an den Erwerb eines Plagiats interessiert ist, probesitzen und einen ersten Eindruck gewinnen, wie es sich auf einen Plagiat so sitzt lässt.
6. Im Übrigen zweifel ich an, dass ein Möbelhaus Probleme bekommen würde, wenn es Sitzecken für Kunden mit Plagiaten ausstattet, solange sie nicht zum Verkauf stehen oder als Werbung eingesetzt werden.
7. Wenn man sich für den Kauf eines Plagiats entscheidet, verbindet man das am besten mit einem Urlaub auf ein Weingut in der Toskana, und sucht sich ein schönes Stück direkt beim Hersteller aus, das Geld was man am Möbel spart, investiert man am besten in ein paar Flaschen Wein, mit dem man sich das Möbel schön trinken kann, falls es doch eine Macke haben sollte.
8. Sollte man die Rückfahrt über die Schweiz wählen, erkundigt man sich am besten vorher beim Schweizer Zoll, wie deren Einstellung zu Plagiaten ist, bevor es hier unangenehme Überraschungen gibt.
Le Corbusier ist auf jeden 10,- Frankenschein abgebildet und man ist stolz auf sein Werk.
9. Ich bevorzuge in der Regel einen anderen Einrichtungsstil und fahre gleich zu team by wellis
10. Das war mein Schusswort zu dem Thema…