Bauhaus/ Modern Style

Die Rechtslage scheint ja eindeutig...

Wir reden hier von Urhebern, die vor Jahrzenten gestorben sind und von Firmen die vollkommen legal Bauhausmöbel nach mehr oder weniger Originalvorgaben (früher gab es nur Daunenfüllungen bei gepolsterten Möbeln) herstellen und veräussern. Die Frage ist, inwieweit unterscheiden sich diese Möbel von Möbeln, die mit Echtheitszertifikat verkauft werden. Und ich behaupte, dass es bei den Anbietern der Replikate und der Originale - sofern man überhaupt von Originale sprechen kann, diese stehen für gewöhnlich im Museum, oftmals um die gleichen handelt, und das es keine signifikanten Qualitätsunterschiede geben wird. Die Rechtslage scheint ja eindeutig geklärt zu sein, dass man Replikate zum privaten Gebrauch erwerben darf, sofern man diese nicht als Handelsobjekt erwirbt.
Im Übrigen würde ich behaupten, dass die Designer Möbel für den normalen Gebrauch – und keineswegs für die „Oberschicht“ entworfen haben - sondern dass die Idee des Bauhauses durchaus soziale Aspekte verfolgte.
Und in diesem Zusammenhang muss man sich fragen, warum man den Erben der Lizenzen ein Maserati finanzieren soll, während man selbst nur mit einem Jaguar rumfahren muss.
 
Wir reden hier von Urhebern, die vor Jahrzenten gestorben sind und von Firmen die vollkommen legal Bauhausmöbel nach mehr oder weniger Originalvorgaben (früher gab es nur Daunenfüllungen bei gepolsterten Möbeln) herstellen und veräussern. Die Frage ist, inwieweit unterscheiden sich diese Möbel von Möbeln, die mit Echtheitszertifikat verkauft werden. Und ich behaupte, dass es bei den Anbietern der Replikate und der Originale - sofern man überhaupt von Originale sprechen kann, diese stehen für gewöhnlich im Museum, oftmals um die gleichen handelt, und das es keine signifikanten Qualitätsunterschiede geben wird. Die Rechtslage scheint ja eindeutig geklärt zu sein, dass man Replikate zum privaten Gebrauch erwerben darf, sofern man diese nicht als Handelsobjekt erwirbt.
...

Lieber Freibeuter,

ich möchte ja nicht unhöflich sein, aber wenn Du einen Hehler fragst ob die Ware i.O. ist, glaubst Du es dann auch ?

Eventuell informierts Du Dich ja erst mal an neutaler Stelle bevor Du so einer Quelle glaubst ?

Kurz im Steno:

- Es gibt unterschiedliche Rechtslagen in der EU jedoch gibt es kein übergreifendes EU Recht dazu. (daher ist die Aussage Blödsinn)
- Zum Sprachgebrauch "Originale", es geht dabei ausschließlich um lizenzierte Produkte.
- Da wir in Deutschland (in Ö und CH ist die Rechtslage praktisch gleich) leben, es gibt höchstrichterliche Urteile (bis zum BGH) zum Schutz der lizenzierten Produkte welche besagen das der Verkauf und die Werbung von "Nachbauten" (meint nicht lizenziert) in D untersagt ist. Dort wird nicht nach "nur zum privaten Gebrauch" unterschieden. Trotzdem haben Privatpersonen in soweit einen Schutz in D das sie beim Verkauf von z.B. in Italien erworbenen Nachbauten nicht von den rechtmäßigen Lizenznehmer belangt werden können solange sie dies nicht mit gewerblichen Anstrich machen.
- Dieser Schutz läuft bis 50 Jahre nach dem Tod des Schöpfers oder wenn als Kunst anerkannt 70 Jahre. Dies ist eine sehr umstrittene Diskussion/Kampf vor Gericht z.B. beim ganz einfachen Breuer Hocker.
- Es gab/gibt eine z.T. recht unübersichtliche Lage wer nun wirklich Lizenznehmer sein darf, da es sich hier natürlich auch um kompl. Erbrecht handelt.
- Faktisch alle nicht lizenzierten Produkte kommen aus Italien da es dort eine andere Rechtslage gibt welche es erlaubt Nachbauten anzufertigen. Dies ist zu mind. soweit verwunderlich wenn man dies mit dem sehr strengen Markenrecht z.B. in der Bekleidung vergleicht.
- Qualität, die Behauptung das die Nachbauten von gleichen Herstellern kommen steht auf sehr dünnen Füßen da eigentlich alle mir bekannten Lizenznehmer aus D eine eigene Produktion in D haben. In Italien ist dies Cassina auch mit eigener Produktion. (dies kann ich aber nicht sicher belegen)
- Qualität im Sinne der Verarbeitung, hier geht es z.T.tatsächlich um Materialunterschiede wie z.B. Lederstärke aber für Menschen welche dieses Thema als Kunst verstehen besonders auch um die 100% tige Ausführung nach dem originalen Vorbild. Da geht es um Details die den meisten Menschen nicht sofort ausfallen würden.
 
Die Rechtslage ist klar und eindeutig...

Lieber Freibeuter,

ich möchte ja nicht unhöflich sein, aber wenn Du einen Hehler fragst ob die Ware i.O. ist, glaubst Du es dann auch ?

Eventuell informierts Du Dich ja erst mal an neutaler Stelle bevor Du so einer Quelle glaubst ?

Kurz im Steno:

- Es gibt unterschiedliche Rechtslagen in der EU jedoch gibt es kein übergreifendes EU Recht dazu. (daher ist die Aussage Blödsinn)
- Zum Sprachgebrauch "Originale", es geht dabei ausschließlich um lizenzierte Produkte.
- Da wir in Deutschland (in Ö und CH ist die Rechtslage praktisch gleich) leben, es gibt höchstrichterliche Urteile (bis zum BGH) zum Schutz der lizenzierten Produkte welche besagen das der Verkauf und die Werbung von "Nachbauten" (meint nicht lizenziert) in D untersagt ist. Dort wird nicht nach "nur zum privaten Gebrauch" unterschieden. Trotzdem haben Privatpersonen in soweit einen Schutz in D das sie beim Verkauf von z.B. in Italien erworbenen Nachbauten nicht von den rechtmäßigen Lizenznehmer belangt werden können solange sie dies nicht mit gewerblichen Anstrich machen.
- Dieser Schutz läuft bis 50 Jahre nach dem Tod des Schöpfers oder wenn als Kunst anerkannt 70 Jahre. Dies ist eine sehr umstrittene Diskussion/Kampf vor Gericht z.B. beim ganz einfachen Breuer Hocker.
- Es gab/gibt eine z.T. recht unübersichtliche Lage wer nun wirklich Lizenznehmer sein darf, da es sich hier natürlich auch um kompl. Erbrecht handelt.
- Faktisch alle nicht lizenzierten Produkte kommen aus Italien da es dort eine andere Rechtslage gibt welche es erlaubt Nachbauten anzufertigen. Dies ist zu mind. soweit verwunderlich wenn man dies mit dem sehr strengen Markenrecht z.B. in der Bekleidung vergleicht.
- Qualität, die Behauptung das die Nachbauten von gleichen Herstellern kommen steht auf sehr dünnen Füßen da eigentlich alle mir bekannten Lizenznehmer aus D eine eigene Produktion in D haben. In Italien ist dies Cassina auch mit eigener Produktion. (dies kann ich aber nicht sicher belegen)
- Qualität im Sinne der Verarbeitung, hier geht es z.T.tatsächlich um Materialunterschiede wie z.B. Lederstärke aber für Menschen welche dieses Thema als Kunst verstehen besonders auch um die 100% tige Ausführung nach dem originalen Vorbild. Da geht es um Details die den meisten Menschen nicht sofort ausfallen würden.

Also ich muss mich da nicht informieren, ich bin informiert :)

Das Anbieten von Verletzungsstücken eines in Deutschland urheberrechtlich geschützten Werks gegenüber Endverbrauchern ist nur dann gem. § 17 Abs. 1 UrhG rechtswidrig, wenn sich diese Handlung auch auf ein Inverkehrbringen im Inland bezieht. Wird der Erwerbsvorgang vollständig und rechtskonform im Ausland abgeschlossen, liegt selbst bei einer Bewerbung gegenüber den inländischen Verkehrskreisen keine in Deutschland verfolgbare Urheberrechtsverletzung vor.

Nenne mir doch mal ein Urteil des Bundesgerichtshof, welches das Bewerben bzw. dass einführen zu private Zwecken solcher Replikate, die in Italien legal hergestellt und gekauft wurden, in Deutschland untersagt, dafür wird sich dann sicherlich der europäische Gerichtshof interessieren.
Ansonsten sind deine Behauptungen einfach heisse Luft, die vielleicht auf irgendeinen Wunschgedanken zurückgehen, aber nichts mit der Realität zu tun haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was ja nicht das dümmste wäre, so würde die Gedanken von Thomas Mann, Hermann Hesse und Goethe überleben…

...und Millionen "verkannter Talente" kämen auf die Idee, das dort gelesene zu kopieren "an einigen Stellen zu verbessern" und Verlagen anzubieten. Im Grunde macht der thematisierte Möbelversender dasselbe. Ich finde das sehr wohl das dümmste. Dumm, verantwortungs- und respektlos gegenüber geistigem Eigentum.
 
@Freibeuter

Na dann hast Du offensichtlich ein größeres Problem des Verstehens von jur. Schriftstücken.

Ich habe nicht behauptet das Du in Italien etwas nicht privat einkaufen dürftest und dann nicht nach Deutschland mitnehmen. Sondern wie Du selber so schön zitierst (und wohl nicht verstehen kannst) "Wird der Erwerbsvorgang vollständig und rechtskonform im Ausland abgeschlossen".

Eventuell lässt Du Dir ja mal erklären was es bedeutet, zum Erwerbsvorgang gehört auch die Lieferung. Zitat von Dir selber verlinkt "und wird die Übereignung des Pirateriegegenstandes auch im Ausland vollzogen,"

Da Du hier auf einen ausländischen E-Net Anbieter hingewiesen hast. Wie vollziehst Du denn das ? Dieser kann eben nicht Rechtskonform nach Deutschland liefern. Der übliche Trick dabei ist das Du kaufst und dann pro Forma eine Spedition aus Deutschland heraus mit der Lieferung der von Dir erworbenen Ware beauftragst. Dieses Modell platzt regelmäßig bzw. ändert sich ständig die Firma bei welcher Du kaufst weil sie geschlossen wurde.

Das BGH Urteil ist dieses hier http://www.original-ist-genial.de/home/single-news/article/plagiate-von-bauhaus-klassikern-bleiben-in-deutschland-verboten.html und stellt den Schutz der lizenzierten Gegenstände besonders heraus. Weiterhin ist die Werbung in Deutschland für Lieferung nach Deutschland verboten. Die Firma welche da beim BGH abgeblitzt ist ist übrigens die bekannteste welche mit dem Modell "Kunde lässt sich selber liefern" mehrfach schon geschlossen wurde bzw. die Spediteure rechtskräftig verurteilt wurden.

Zu Deiner Bemerkung mit der heißen Luft ... Du zitierst hier eine italienische Internetseite und gibst dies hier als jur. Tatbestand für Deutschland aus. Man sollte sich wenigstens über die Zusammenhänge ein wenig informieren und nicht einen Hehler fragen.
 
Oben