Wir reden hier von Urhebern, die vor Jahrzenten gestorben sind und von Firmen die vollkommen legal Bauhausmöbel nach mehr oder weniger Originalvorgaben (früher gab es nur Daunenfüllungen bei gepolsterten Möbeln) herstellen und veräussern. Die Frage ist, inwieweit unterscheiden sich diese Möbel von Möbeln, die mit Echtheitszertifikat verkauft werden. Und ich behaupte, dass es bei den Anbietern der Replikate und der Originale - sofern man überhaupt von Originale sprechen kann, diese stehen für gewöhnlich im Museum, oftmals um die gleichen handelt, und das es keine signifikanten Qualitätsunterschiede geben wird. Die Rechtslage scheint ja eindeutig geklärt zu sein, dass man Replikate zum privaten Gebrauch erwerben darf, sofern man diese nicht als Handelsobjekt erwirbt.
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Lieber Freibeuter,
ich möchte ja nicht unhöflich sein, aber wenn Du einen Hehler fragst ob die Ware i.O. ist, glaubst Du es dann auch ?
Eventuell informierts Du Dich ja erst mal an neutaler Stelle bevor Du so einer Quelle glaubst ?
Kurz im Steno:
- Es gibt unterschiedliche Rechtslagen in der EU jedoch gibt es kein übergreifendes EU Recht dazu. (daher ist die Aussage Blödsinn)
- Zum Sprachgebrauch "Originale", es geht dabei ausschließlich um lizenzierte Produkte.
- Da wir in Deutschland (in Ö und CH ist die Rechtslage praktisch gleich) leben, es gibt höchstrichterliche Urteile (bis zum BGH) zum Schutz der lizenzierten Produkte welche besagen das der Verkauf und die Werbung von "Nachbauten" (meint nicht lizenziert) in D untersagt ist. Dort wird nicht nach "nur zum privaten Gebrauch" unterschieden. Trotzdem haben Privatpersonen in soweit einen Schutz in D das sie beim Verkauf von z.B. in Italien erworbenen Nachbauten nicht von den rechtmäßigen Lizenznehmer belangt werden können solange sie dies nicht mit gewerblichen Anstrich machen.
- Dieser Schutz läuft bis 50 Jahre nach dem Tod des Schöpfers oder wenn als Kunst anerkannt 70 Jahre. Dies ist eine sehr umstrittene Diskussion/Kampf vor Gericht z.B. beim ganz einfachen Breuer Hocker.
- Es gab/gibt eine z.T. recht unübersichtliche Lage wer nun wirklich Lizenznehmer sein darf, da es sich hier natürlich auch um kompl. Erbrecht handelt.
- Faktisch alle nicht lizenzierten Produkte kommen aus Italien da es dort eine andere Rechtslage gibt welche es erlaubt Nachbauten anzufertigen. Dies ist zu mind. soweit verwunderlich wenn man dies mit dem sehr strengen Markenrecht z.B. in der Bekleidung vergleicht.
- Qualität, die Behauptung das die Nachbauten von gleichen Herstellern kommen steht auf sehr dünnen Füßen da eigentlich alle mir bekannten Lizenznehmer aus D eine eigene Produktion in D haben. In Italien ist dies Cassina auch mit eigener Produktion. (dies kann ich aber nicht sicher belegen)
- Qualität im Sinne der Verarbeitung, hier geht es z.T.tatsächlich um Materialunterschiede wie z.B. Lederstärke aber für Menschen welche dieses Thema als Kunst verstehen besonders auch um die 100% tige Ausführung nach dem originalen Vorbild. Da geht es um Details die den meisten Menschen nicht sofort ausfallen würden.