Weil es eine unternehmerische Entscheidung ist. Man könnte sich ja auch mit passenden Anzügen präsentieren und auf besonderen Wunsch zu klein geschnittene liefern.
Eine unternehmerische Entscheidung gehört aber in den gewillkürten Bereich, den wir umgangssprachlich als „wollen“ bezeichnen.
Juristen nennen das Vorsatz und differenzieren weitere Grade. Man könnte hier vielleicht unterscheiden zwischen dem erstgradigen Vorsatz, bei dem sich das wollen darauf richtet, einen gerade zu kleinen Anzug zu verkaufen und dem zweitgradigen Vorsatz, bei dem es darum geht, eine Tat zu verwirklichen, obwohl die Folgen, nämlich dass der Kunde einen zu kleinen Anzug trägt, nicht vom Täter bezweckt wird. Ihre Ansicht wäre dem zweiten Vorsatz zuzurechnen. Wer aber gerade besonders zu kleine Anzüge bewirbt und damit gleichzeitig suggeriert, das solle man so tragen, kann sich nach meiner Auffassung nicht darauf berufen, die Folgen nicht bewusst erzeugt zu haben. Ich würde hier daher erstgradigen Vorsatz annehmen, bin aber kein Jurist.
In jedem Fall ist Vorsatz aber „wollen“.