Shibumi Berlin wird zu Shibumi Firenze!

Gibt es die AGBs jetzt nirgends auf deutsch/englisch? Der Shop ist aber teilweise auf englisch und die AGB nur auf italienisch?
Dafür sehen die AGB bei Verbrauchern pauschal die Geltung des Rechts am Sitz des Verbrauchers und Gerichtsstand dort vor. Soviel Italienisch kann ich sogar noch.

Gegenüber nicht EU-Bestellern halte ich das für keine so gute Idee.
 
Dafür sehen die AGB bei Verbrauchern pauschal die Geltung des Rechts am Sitz des Verbrauchers und Gerichtsstand dort vor. Soviel Italienisch kann ich sogar noch.

Gegenüber nicht EU-Bestellern halte ich das für keine so gute Idee.

Gut, soweit kommt man aber schon gar nicht, wenn die AGB nicht wirksam einbezogen sind. Da hätte ich jedenfalls bei einem deutschem Kunden bei AGB auf italienisch Bedenken.
 
Der ist Multi-Lingual, die Terms & Conditions sind auf Italienisch.

Wer liest die schon außer Abmahnanwälte. Die könnten für mich also auch auf chinesisch sein. Das Denglisch ist schon verändert. Ich fand die Reminiszenz auf die guten alten Zeiten in Berlin ganz sympatisch. In Kreuzberg (der alten Heimat) habe ich neulich ein Restaurant gesehen in der es "German Kitchen" gab. Hat immer wieder ein Lächeln bei mir rausgebracht.
 
Gut, soweit kommt man aber schon gar nicht, wenn die AGB nicht wirksam einbezogen sind. Da hätte ich jedenfalls bei einem deutschem Kunden bei AGB auf italienisch Bedenken.
Ist eine sehr spannende Frage. Da ich IPR besonders liebe, fühle ich mich herausgefordert ;). Generell gilt ja, dass AGB in der Verhandlungssprache und Korrespondenzsprache im Normalfall wirksam einbezogen sind (vgl. z.B. MüKo-Wurmnest, § 307 BGB, Rn. 246). Insofern würde ich ja englischsprachige AGB nehmen, wenn der Shop auf Englisch ist.

Grundsätzlich ist die Frage trotzdem spannend. Die Regelung hinsichtlich des Rechts am Sitz des Verbrauchers würde nach Art. 6 Abs. 1 b) der Rom I-VO hier ja nicht gelten, da Shibumi Firenze m.E. zumindest so lange nicht gezielt den deutschen Markt anspricht, als der Shop nicht in deutscher Sprache verfügbar ist. Das könnte man vor dem Hintergrund der Postings hier im Forum und der Unternehmensgeschichte für Deutschland allerdings auch anders sehen (weswegen es unter Gesichtspunkten kautelarischer Beratung mal als worst case unterstellt werden sollte) - umgekehrt gälte dies aber wahrscheinlich nicht für sagen wir mal: Slowenien. Die Klausel stellt den Verbraucher daher besser als die gesetzliche Regelung.

Umgekehrt wäre nach Art. 6 Abs. 2 Rom I-VO aber auch ggü. Verbrauchern eine Rechtswahl zu Gunsten des italienischen Rechts denkbar, wobei dann schlimmstenfalls im Einzelfall eine dem Verbraucher günstigere Regelung zum Tragen käme. In diesem Falle würden sich Einbezug und Wirksamkeit der AGB aber erstmal nach italienischem Recht bestimmen und vermutlich würde dann kaum jemand zweifeln, dass diese auch in italienischer Sprache abgefasst sein könnten - jedenfalls wenn dies nicht bewusst zum Zwecke geschehen ist, deren Verständnis zu erschweren.

Vor diesem Hintergrund fände ich es bedenklich, einem Gewerbetreibenden, der eine von der gesetzlichen Regelung (ohne gezielte Ansprache des Marktes gälte nach Art. 4 Abs. 1 lit. a) italienisches Recht) zu Gunsten des Kunden abweichende Rechtswahl vereinbart, die Wirkung seiner AGB aus der Hand zu schlagen, weil er die in italienischer Sprache abgefasst hat, wenn dies bei Geltung italienischen Rechts zulässig gewesen wäre. Tatsächlich wäre evtl. sogar eine europarechtskonforme Auslegung der §§ 305 ff. BGB dahin geboten, da dies evtl. eine Diskriminierung eines italienischen Anbieters auf dem deutschen Markt wäre. Schönes Diskussionsthema.

Amerikaner lieben ja diese "flexiblen Rechtswahlklauseln", weil es zwischen Arizona und Ohio meist keine Probleme verursacht, bei den kodifizierten Rechtsordnungen des Kontinents würde ich es eher lassen. Mein Italienisch ist zu holprig um es wirklich zu beurteilen, aber ich nehme an, diese AGB stammen aus einem Standardbaukasten und sind nicht Ergebnis eines von Benedikt befragten Avvocato.

Ich würde die AGB in den Sprachen des Shops machen und italienisches Recht vereinbaren, aber wie der größte Durchblicker aller Zeiten hier ja schon festgestellt hat, bin ich ja nur ein "überheblicher und altkluger typischer Jungbubi".

Wer liest die schon außer Abmahnanwälte. Die könnten für mich also auch auf chinesisch sein. Das Denglisch ist schon verändert. Ich fand die Reminiszenz auf die guten alten Zeiten in Berlin ganz sympatisch. In Kreuzberg (der alten Heimat) habe ich neulich ein Restaurant gesehen in der es "German Kitchen" gab. Hat immer wieder ein Lächeln bei mir rausgebracht.
Ne, ist viel zu viel Arbeit. Erstens sind unzulässige AGB selbst nach OLG Hamburg kein automatischer Verstoß gegen das UWG, zweitens findet man im Impressum in der Regel mit weniger Arbeit bessere Ziele.
 
Im Umkehrschluss heißt das dann wohl, dass für einen deutschen Verbraucher die AGB auf italienisch nicht wirksam einbezogen sind. Ein wesentliches Problem sehe ich darin, dass der Shop zwar auch auf englisch ist, die AGB aber ausschließlich auf italienisch. Ich kann englisch, aber eben kein italienisch. Da sollte Benedikt also noch einmal nachbessern, wenn er zB einen Eigentumsvorbehalt bei seinem gelieferten Krawatten möchte (ich nehme mal an, dass dieser in den italienischen AGB steht, sofern es in Italien das Abstraktionsprinzip gilt :D ).

Ich finde, wir beide haben uns eine gratis Krawatte verdient :D:D:D
 
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Im Umkehrschluss heißt das dann wohl, dass für einen deutschen Verbraucher die AGB auf italienisch nicht wirksam einbezogen sind. Ein wesentliches Problem sehe ich darin, dass der Shop zwar auch auf englisch ist, die AGB aber ausschließlich auf italienisch. Ich kann englisch, aber eben kein italienisch. Da sollte Benedikt also noch einmal nachbessern, wenn er zB einen Eigentumsvorbehalt bei seinem gelieferten Krawatten möchte (ich nehme mal an, dass dieser in den italienischen AGB steht, sofern es in Italien das Abstraktionsprinzip gilt :D ).

Ich finde, wir beide haben uns eine gratis Krawatte verdient :D:D:D
Ich bin überzeugt, Steve kann uns wieder aufklären, was wir hier falsch reininterpretieren. Als "überheblicher und altkluger typischer Jungbubi" sage ich dazu aber schon mal, dass es m.W. im italienischen Recht kein Abstraktionsprinzip, wohl aber das Trennungsprinzip gibt (das ist aber blasse Erinnerung an irgendwelche rechtsvergleichenden Seminare vor ~20 Jahren ... ach ne, ich bin ja erst 17). Tatsächlich scheint es im italienischen Recht zwar in bestimmten Fällen einen EV zu geben, dieser kann aber wohl nicht AGB-mäßig vereinbart und müsste relativ komplex dokumentiert werden und sowas steht da auch nicht (riserva di proprietá ist das Stichwort).

Viel heikler ist hier das Thema Widerrufsbelehrung, wenn man kein Lands' End-mäßiges lebenslanges Rückgaberecht gewähren will.

Das ist übrigens der Grund, warum es bescheuert ist, keine klare Rechtswahl zu treffen.

Ich nehme dann langsam auch mal drei Krawatten, damit der Versand kostenlos wird ;) ...
 
Also wenn ich mir diesen thread durchlese brauche ich keinen Anwalt um Kotzen zu gehen, egal nach welcher AGB...:eek:
 
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Also wenn ich mir diesen thread durchlese brauche ich keinen Anwalt um Kotzen zu gehen, egal nach welcher AGB...:eek:

Das ist schon ärgerlich, wenn der Verkäufer für den Rückversand nach dem Widerruf die Versandkosten will (ins Ausland) und man dann auf einmal völlig überrascht ist, 15 € zu bezahlen, nur weil man die italienischen AGB nicht verstanden hat (rein fiktiv, keine Ahnung ob das hier drin steht und so ist). Dann würde ich jedenfalls erst kotzen.

Da fällt mir gerade ein: Auch handwerklich sehr schön, die neuen AGB von Scarosso, wo innerhalb einer Klausel für den Widerruf einmal "Widerruf" und einmal "Rücktritt" verwendet wird und gleichbedeutend genutzt wird (Ziffer 7.1,Ziffer 7.2, Ziffer 7.3 E und besonders schön 7.4 "Wenn Sie gemäß der Widerrufsfrist in Klausel 7 innerhalb von vierzehn (14) Werktagen von dem Kaufvertrag zurücktreten"). Da zeigt sich: Nicht einfach die AGB übersetzen, sondern bitte einen deutschen Juristen schreiben lassen ;)
 
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Schlipse können also schon sehr weitreichende Folgen auslösen - das hätte ich nie zuvor für möglich gehalten,
dass 2 - 1 + 1 so komplex sein kann, wo doch 1 + 1 = 2 sehr einfach war.:D

Diese Debatte erinnert mich immer wieder beim Überfliegen an RYZEN and the fan boys...
 
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