Sammelbestellung Vanda Fine Clothing

Ich denke nicht, dass ein Einspruch wirksam per Email eingelegt werden kann. Dazu müsste ich den Bescheid sehen. Ggfs. würde ich erstmal beim Zoll anrufen und die darauf aufmerksam machen.

Schriftlich ist im Sinne von Post (Einschreiben mit Rückschein) oder Fax.
Ok... Ich habe halt viel um die Uhren zur Zeit, kommt als zur Unzeit der ganze Krempel. Zudem habe ich keinen Drucker. Ich müsste als extra noch zu einem Copyshop gehen, was mich wieder wertvolle Zeit kosten würde.
Mal schauen, Montag ist ja das Wiener Treffen, vielleicht druckt mir ja jemand die Unterlagen aus. Dann schick ich es denen per Post.
Anrufen werde ich dann gleich noch.
 
Ok... Ich habe halt viel um die Uhren zur Zeit, kommt als zur Unzeit der ganze Krempel. Zudem habe ich keinen Drucker. Ich müsste als extra noch zu einem Copyshop gehen, was mich wieder wertvolle Zeit kosten würde.
Mal schauen, Montag ist ja das Wiener Treffen, vielleicht druckt mir ja jemand die Unterlagen aus. Dann schick ich es denen per Post.
Anrufen werde ich dann gleich noch.

In Deutschland hast Du einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids Zeit, um den Einspruch einzulegen.

Ich weiß nicht, ob es in Österreich auch die 3-Tages-Fiktion gibt, aber vermutlich schon. Wenn Bescheid per einfachem Brief an Dich versendet wurde, rechnest Du also Datum Bescheid, zB 20.11.2013 + 3 Tage = 23.11.2013 (= Bekanntgabedatum) -> Eingang Einspruch beim Zoll spätestens einen Monat nach Bekanntgabe, also mit Ablauf des 23.12.2013.

Enthält der Bescheid nicht auch eine Rechtsbehelfsbelehrung?
 
Zuletzt bearbeitet:
Also, ich habe bereits mit der Haupt-Auskunftsstelle telefoniert. Ich rufe dann morgen (wenn ich die Rechnung von Diana habe) bei dem zuständigen Zollamt an, der Herr am Telefon meinte, dass ich den Widerspruch evtl. sogar per Email schicken kann.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung beim vorbezeichneten
Amt der Rechtsbehelf der Berufung eingebracht werden. Die Berufung ist zu begründen.
Durch die Einbringung einer Berufung wird die Wirksamkeit des angefochtenen Bescheids gemäß
Artikel 244 Unterabsatz 1 Zollkodex in Verbindung mit § 254 Bundesabgabenordnung nicht gehemmt.
 
Also, ich habe bereits mit der Haupt-Auskunftsstelle telefoniert. Ich rufe dann morgen (wenn ich die Rechnung von Diana habe) bei dem zuständigen Zollamt an, der Herr am Telefon meinte, dass ich den Widerspruch evtl. sogar per Email schicken kann.

Die Rechtsbehelfsbelehrung bedeutet, dass ein Einspruch (Österreichisch: Berufung) nicht die Zahlungsaufforderung hemmt, sondern die Zahlungsverpflichtung weiterhin Bestand hat.

Vermutlich wirst Du dann später das Geld zurück bekommen.

Echt ärgerlich sowas, weil die Finanzbeamten leider oft einfach zu faul sind, um ordentlich zu lesen (zumindest die Deutschen).
 
Die Rechtsbehelfsbelehrung bedeutet, dass ein Einspruch (Österreichisch: Berufung) nicht die Zahlungsaufforderung hemmt, sondern die Zahlungsverpflichtung weiterhin Bestand hat.

Vermutlich wirst Du dann später das Geld zurück bekommen.

Echt ärgerlich sowas, weil die Finanzbeamten leider oft einfach zu faul sind, um ordentlich zu lesen (zumindest die Deutschen).
Ja, aber Hauptsache, das Geld kommt zurück. Weiß du zufällig, wie lange die max. Zeit haben, das zu erstatten?
Allerdings kann man den Zollbeamten wohl keinen wirklich Vorwurf machen, auf der Rechnung steht halt auch nur $ und oben nur im Absender Singapur. Ich glaube, da kann man denen keinen Vorwurf machen.
 
Ja, aber Hauptsache, das Geld kommt zurück. Weiß du zufällig, wie lange die max. Zeit haben, das zu erstatten?
Allerdings kann man den Zollbeamten wohl keinen wirklich Vorwurf machen, auf der Rechnung steht halt auch nur $ und oben nur im Absender Singapur. Ich glaube, da kann man denen keinen Vorwurf machen.

Ja, aber gerade Zollbeamten sollten doch wissen, dass es auf der Welt nicht nur eine Dollar-Währung gibt. :rolleyes:

Nein, so aus dem Stehgreif kenne ich da keine Frist für eine Rückerstattung.
 
Das stimmt natürlich auch wieder. Sie hätten halt wenigstens kurz anrufen können. Aber Hauptsache einkassiert. ;) Was soll's, ich hoffe, morgen wissen wir mehr.
 
Bescheid gilt mit dem Tag der Zustellung als erhalten und die Frist beginnt am nächsten Tag zu laufen. Berufung muss schriftlich per Fax oder Brief gesendet werden.
Wie lange die Bearbeitung dauert, kann ich dir nicht sagen. Die Behörde hat maximal 6 Monate Zeit, danach kannst du einen Devolutionsantrag an die Oberbehörde stellen. Das wird hoffentlich nicht notwendig sein ;)
 
Haha, mach mich nicht fertig! :(:D:eek:
Nun, mal schauen, was das alles noch gibt. Ich muss aber sagen, dass ich erstaunt bin, wie nett alle am anderen Ende der Leitung bisher waren. Sogar der Herr beim Zoll. Das kenne ich aus Deutschland ganz anders.
 
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