Kleine Fragen, schnelle Antworten

Aus meiner Sicht ergibt sich das aus Art. GOODS.5 des Handelsabkommens (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:22020A1231(01)&from=EN, ist auf Seite 21).
Liebe Lionel_Hutz, liebe mitlesenden und hoffentlich reichlich antwortenden Foristen,

es hat hier im Forum bereits einige Kommentare zu Bestellungen englischer Schuhe bei Händlern oder Herstellern in Großbritannien seit dem Brexit gegeben und ich möchte meine sehr unterschiedlichen Erfahrungen mit Euch teilen. Zudem würde es mich und sicherlich auch andere im Forum interessieren, wie Eure Erfahrungen sind.

Seit dem Brexit am 01.01.2021 sind Online-Händler/ Webshops der Hersteller aus UK verpflichtet dem Konsumenten den Gesamtpreis inklusive Steuern und allen anderen Gebühren bei Bestellung mitzuteilen. Es gibt leider die Möglichkeit für die Händler sich mit einer schwammigen Formulierung aus der Affäre zu ziehen. Hierdurch kann man als Käufer nicht im Vorhinein kalkulieren, welche Kosten entstehen, in dem die Händler/ Hersteller mit eigenem Online-Shop schreiben „es können weitere Gebühren, Einfuhr-MwSt. und Zölle beim „Grenzübertritt“ entstehen“. Na prima. Als Konsument weiß man bei diesen Händlern nicht, was einen an Gebühren erwartet.

Hier die EU-Information zum Thema E-Commerce und Internet-Käufen im Vereinigten Königreich seit dem Brexit.

https://ec.europa.eu/taxation_customs/sites/taxation/files/e-commerce-uk-factsheet.pdf

Der Schuhhersteller Cheaney macht es sich beispielsweise so einfach wie beschrieben: Es ist nicht in deren Verantwortung, sondern in der Verantwortung der Kunden, sich um die Zahlung von Steuern und Zöllen über den von Cheaney beauftragten Paketdienstleister zu kümmern.

https://www.cheaney.co.uk/international-delivery-i99


Herrings hat bei meinen Käufen hingegen die beste Transparenz geboten. Bei der Bestellung bezahlt man im Webshop die MwSt. für Deutschland, es wird lediglich eine Service-Charge von £5 fällig. Für mich der transparenteste Händler.

WhitbyCobbler.com, ein Online-Händler, der für Clubmitglieder ab und an gute Preise bei Tricker’s Schuhen hat und der einen kleinen schönen Laden betreibt und sehr freundlich und hilfsbereit ist, habe ich ebenfalls bestellt. Der Versand erfolgte über DHL, auf dem Paket war die Zolldeklaration und das „Made in England“ an der richtigen Stelle vermerkt. Bei der Abholung musste ich 8 % Zoll, 19 % MwSt. auf den Rechnungswert, sowie die 8% Zoll zahlen. Die 8 % Zoll habe ich mir mit dem Gesetzestext des Brexit-Abkommens in vier Wochen durch drei Zollämter und DHL-Instanzen zurückgeholt. Lapidare Bemerkung von DHL: „beim Transport Ihrer Sendung sind leider Probleme aufgetreten - hierfür bitten wir Sie um Entschuldigung.“

AFairleycountryattire.co.uk, ein kleiner aber feiner Mode-Laden mit Webshop in den Midlands. Dort habe ich Trickers Stiefel bestellt, der Versand erfolgte mit DPD. Die Rechnung war korrekt, also ohne die englische VAT ausgestellt, Country of origin : UK ebenfalls richtig ausgefüllt.

Das Handling der Pakete erfolgte bei DPD in den Niederlanden. Online kam die Zahlungsaufforderung in einem Gesamtbetrag, Bezahlung, online. Auch hier 8 % Zoll und 21 % MwSt., der niederländische MwSt.-Satz????, sowie 6,05 EUR Gebühren. Auch denen habe ich geschrieben, dass ich mit den 8 % Zollgebühren und einen um 2 % zu hohen MwSt.-Satz nicht einverstanden bin. Das Ergebnis steht noch aus.

Die Rechtslage ist meines Erachtens nicht ganz eindeutig. Schaut man beim deutschen Zoll auf die Website, dann sagen die, bei Einfuhr aus einem Nicht-EU-Land bei Schuhen mit Oberteil aus Leder 8 % Zollsatz + 19 % EUSt-Satz.

https://www.zoll.de/SharedDocs/Boxe...zollsaetze.html?nn=289528&faqCalledDoc=289528

Darüber hinaus wird bei Internet-Bestellungen aus Drittländern bei einen Gesamtwert der Sendung über 150 € (was bei jeder Bestellung der Fall war) immer Zoll fällig.

https://www.zoll.de/DE/Privatperson...rnetbestellungen_node.html#doc289538bodyText4

Was hierbei nicht berücksichtigt wird, ist der freundlicherweise von Lionel_Hutz geteilte Link zum Handelsabkommen EU mit dem Vereinigten Königreich, Artikel GOODs.5. Verbot von Zöllen, Seite 34. Der Gesetzestext hierzu ist zu finden im Amtsblatt der Europäischen Union L 444/14 vom 31.12.2020 „Handel- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits“ Auf Seite 34, im Teil zwei steht: Handel, Verkehr, Fischerei uns sonstige Regelungen unter „Artikel GOODS.5. Verbot von Zöllen“ Sofern in diesem Abkommen nicht anderes bestimmt ist, sind Zölle auf Waren mit Ursprung in der anderen Vertragspartei verboten“.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:22020A1231(01)&from=EN

Fragen an Euch:


1.Berücksichtigt der Zoll das Brexit-Abkommen und die klare Regelung nicht und kehrt alle Nicht-EU-Länder über einen Kamm? DHL wollte mir die Frage leider nicht beantworten.

2. Welche Erfahrungen habt ihr mit Schuhkäufen in GB seit dem Brexit gemacht? Wie erfolgte die Abwicklung der MwSt.Zahlungen und ist bei Euch ein Zollsatz berechnet worden?

Mein Fazit: Es ist ein absolutes Glücksspiel wie hoch die Kosten sind und man weiß im Vorhinein nur bei Herrings, was einen an Gesamtkosten erwartet.

Viele Grüße

Northampton Friend
 
Lohnt es sich Mokassins oder Bootsschuhe zu kaufen, wenn man Student ist und weder segelt bzw. auf dem Boot ist?

Brauche einen Sommerschuh für die Freizeit und habe nur 3 weiße Sneaker.
 
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