Dann hast Du das Lüth Urteil nicht verstanden, dieses besagt nämlich nicht, dass Grundrechte zwischen Privaten gelten, sondern nur dass das Privatrecht so gestaltet sein muss, dass das grundrechtliche Wertesystem gewahrt ist und die Grundrechte deswegen ins Privatrecht ausstrahlen, was ggf. auch bei seiner Auslegung zu berücksichtigen ist.
Genau deswegen kann es aber gerade nicht so sein, dass z.B. Unternehmen sich gefallen lassen müssen, durch Mitarbeiter in ein schlechtes Licht gerückt zu werden, diese oder ihre Inhaber sind nämlich auch Grundrechtsträger und dürfen eine abweichende Meinung haben und vertreten und sind zusätzlich noch in ihrem Recht auf eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb betroffen, wenn sie in eine Ecke gestellt werden, in der sie nicht stehen wollen.
Das AGG ist weder Verfassungsrecht, noch war dessen Erlass verfassungsrechtlich geboten. Eine Umsetzung der Ausstrahlungswirkung der Grundrechte wäre auch über die zivilrechtlichen Generalklauseln möglich gewesen. Es war eine politische Entscheidung, dies so ins Privatrecht umsetzen zu wollen, die dem Gesetzgeber zusteht. Daraus zu folgern, dass auch jedes mögliche andere Grundrecht umfassend im Privatrecht gelten müsse, ist nicht richtig, zumal dann wenn Konflikte mit anderen speziellen Grundrechten anderer bestehen - das AGG beschränkt m.E. nur die allgemeine Handlungsfreiheit, wo es fast keine Schranken-Schranken gibt.
Ach ja? Ist mir noch nicht aufgefallen. Dass heute mehr reguliert ist, als vor 30 Jahren beklage ich in Teilen auch, von einer kompletten Durchregulierung privaten Verhaltens spüre ich jedenfalls nichts.
Den Zusammenhang verstehe ich nicht? Wieso sollte es den Arbeitgeber einer Klagewelle aussetzen, wenn ein leitender Mitarbeiter sich abfällig über Homosexuelle auslässt? Unter Berufung darauf mögen zwei, drei abgelehnte homosexuelle Bewerber klagen, das ist aber auch nicht viel problematischer als die Klage, die ich im Zweifel bei Kündigung des anderen am Hals haben werde. Der Reputationsverlust trägt maximal dazu bei, dass ich ihn loswerden will!
Oh Mann! Was soll den an öffentlichen Schulen als "normal" unterrichtet werden? Das was weitgehend gesellschaftlicher Konsens ist oder das was eine davon abweichende Minderheit für richtig hält? Ach ich vergaß, der gesellschaftliche Konsens ist ja nur eine Verschwörung der 68er ... Du wirst nicht ernsthaft erwarten, dass man sich mit dem Argument "meine Meinung ist aber richtig, die anderen kapieren das nur nicht, weil sie sich nicht informieren können" auseinandersetzt?
Sorry, Du kannst Dir ganz sicher sein, dass es dann genau andersrum wäre, weil die von Dir als Sanktionierungsmöglichkeiten bei wirtschaftlichem Ungleichgewicht dann deutlich krasser ausfallen, als dies heute der Fall ist. Dann schützt nämlich kein Arbeitsrecht mehr vor irgendeinem Rauswurf, dann gilt wir vor 500 Jahren "wes Brot ich ess, des Lied ich sind" und eine eigene Meinung kann sich ein wirtschaftlich Abhängiger dann schlicht gar nicht mehr leisten.