Ahab
Member
Stimmt, zunächst zunächst ist eine standesamtliche Trauung natürlich nichts anderes als ein Verwaltungsakt, und wer anschließend noch eine kirchliche Trauung hat, kann es dabei belassen. Grundsätzlich spricht aber nichts dagegen, Verwaltungsakte als "Staatszeremoniell" durchzuführen. Grundsätzlich ist ja auch die Amtseinführung eines Bürgermeisters oder Verabschiedung eines Bundespräsidenten nur ein Verwaltungsakt.
Dass die Ehe eine andere Interpretation erhält, wenn man sie weltlich-staatlich interpretiert als kirchlich-religiös ist natürlich klar.
Dass die Ehe eine andere Interpretation erhält, wenn man sie weltlich-staatlich interpretiert als kirchlich-religiös ist natürlich klar.