Der Jammer-Faden

Meine (2x Präd.Ex., FA) bescheidene Meinung ist,
Vorsicht @Lionel_Hutz, der Herr Kollege mit dOpPeLpRäDiKat hat im Grundkurs Verfassungsrecht (und wohl im Querdenker Podcast) gut aufgepasst!

Die Menschenwürde unterliegt weder geschriebenen noch ungeschriebenen Schranken, vgl. Art. 1 Abs. 1 GG.
 
Die Menschenwürde unterliegt weder geschriebenen noch ungeschriebenen Schranken, vgl. Art. 1 Abs. 1 GG.
Genau. Die Menschenwürde ist auch kein Grundrecht und hat einen extrem engen Bereich.
Damit dieser Dummschwätz nicht weitergeht, mal zur Orientierung aus dem wichtigsten GG-Kommentar Maunz/Dürig, Art. 1 GG, Rn. 10 und 11 (Hervorhebungen von mir):

Die Teilnehmerzahl bei Beerdigungen gehört deswegen ganz sicher nicht zum Bereich der Menschenwürde, sonst wären sämtlich Bestattungsgesetze mit ihren kleinlichen Beschränkungen eine Menschenrechtsverletzung. Dumm daherreden (die "subjektiv gefärbte Menschrechtsexegese") ist kein Ersatz für ein bisschen verfassungsrechtliche Grundkenntnisse.

Ohne auf den Rest einghen zu wollen, danke ich aber für die implizite Bestätigung, dass hier nur hysterisches Rumkrakeelen gewünscht war, aber keine sachliche Diskussion ... was dann zum Ende der Trollfütterung führt.
 
Vorsicht @Lionel_Hutz, der Herr Kollege mit dOpPeLpRäDiKat hat im Grundkurs Verfassungsrecht (und wohl im Querdenker Podcast) gut aufgepasst!
Geil, wer mit einem Fachanwalt angibt, ist schon rührend ...

.. wie sagte ein von mir sehr geschätzter Kollege seinerzeit auf die Frage eines Anlegeranwalts, ob er ebenfalls den damals neu eingeführten FA für Bank- und Kapitalmarktrecht machen würde: "Nein, das wäre ja wie wenn der Michael Schumacher zum ADAC-Fahrsicherheitstraining geht." (Habe gerade nachgesehen, hat er bis heute nicht gemacht ...)
 
Genau. Die Menschenwürde ist auch kein Grundrecht und hat einen extrem engen Bereich.

Kein Grundrecht?

Damit dieser Dummschwätz nicht weitergeht, mal zur Orientierung aus dem wichtigsten GG-Kommentar Maunz/Dürig, Art. 1 GG, Rn. 10 und 11 (Hervorhebungen von mir):

Wozu diese Anfeindung?

Die Behauptung findet in der Fundstelle keine Stütze. Klar ist lediglich, dass die Menschenwürde trotz derer grundlegenden Bedeutung nicht zum "Super-Grundrecht" und Abwehrgarantie gegen jeglichen Eingriff führen darf.


Wir halten das mal fest: Eine Bestattung, die nicht in Kreise aller Angehöriger stattfinden kann, soll also den sachlichen Schutzbereich der Menschenwürde nicht berühren?

Am Rande: Eine Vielzahl der Regelungen in den Bestattungsverordnungen dient gerade der Gewährleistung der Menschenwürde, z.B. die Sargpflicht und allgemeine Ordnungsregeln zum Verhalten auf dem Friedhof bei Beisetzungen, Musik usw.
 

Bloß kein Neid. Ich habe die Regeln nicht gemacht. Die höchste Hürde war sicherlich der Zeitaufwand und das Führen von Falllisten.

Wenn ich die vergangenen Beiträge mal abschließend zusammenfassen darf: Die Corona-Compliance hier im Forum ist nicht lediglich äußerst hoch, sie neigt sogar zur Ausfälligkeit.

Vielleicht regt die Diskussion den einen oder anderen ja doch noch etwas zum Nachdenken an.
 
Interessante Schlussfolgerung. Weil er nur einen leichten Verlauf hatte, wirds extrapoliert und unterschwellig zum Allgemeingut erklärt. Dann der bemühte Schwenk aufs GG. Natürlich kann man so eine Argumentationskette aufbauen, um Meinungen in bestimmte Richtungen zu drücken. Nur geht dabei oft die Sachlage und noch viel mehr die Empathie verloren. Ein durchaus gewollter Nebeneffekt dürfte die Ablenkung von interessanteren Fragen sein.