Anzüge für Praktikum in der Großkanzlei

...Falls allerdings wirklich keine zufriedenstellende Einigung gefunden werden kann, dann muss ich mich wohl oder übel nach anderen Herstellern umsehen...
Das ist im Übrigen die zukünftige Entwicklung, die sich aus weiterer Beschäftigung mit den Qualitätsunterschieden sowie wachsenden Ansprüchen bei auch finanziell umfassenderer Gestaltungsmöglichkeit ergibt.

Für Shoe Passion gilt: deren Preisniveau und sozusagen Fertigungs-Lastenheft endet bei einer Preisspanne von ~200-250€ - ein Bereich in dem "echte" Schuhhersteller gerade mal beginnen.

Gleiches gilt für SuitSupply: wenn Du bereits einige solide Basics zum bekannt günstigen Preis erstanden hast und insbesondere die modischen Passform-Problematiken (siehe entsprechendes Topic) keine Rolle spielen, ist das schon viel wert.
Andererseits sind viele dieser Anzüge, natürlich auch anderer Hersteller, schon auf den ersten Blick als "preissensitive Einsteigeranzüge" zu erkennen (oder Mode- und Labelopferanzüge :D), mit billigen Hornoptikknöpfen, massigen AMF-Nähten, dünnen Reversbreiten, schmalem und kurzem Hosenbein und vor allem Stoffen, die klassische Vorgaben in eine oftmals modische und naturgemäß wesentlich billiger produzierte Verarbeitung transferieren.
Um noch mal auf das heißdiskutierte (und eigentlich abgeschlossene) "Nadelstreifen"-Thema zurückzukommen und dieses als Beispiel zu nehmen: es war schon ganz richtig bemerkt worden, dass "Nadelstreifen nicht gleich Nadelstreifen sind" - und hier im Forum sind diverse Beiträge zu Pin Stripes, Rope Stripes, Kreidestreifen, deren Breite, Abstand, Kontrast etc. zu lesen.
Der verlinkte Susu-Anzug/Sakko ist mMn nach gar kein "Nadelstreifenanzug", sondern schlicht und einfach ein dunkler Stoff mit vielen feinen Streifen, dazu in einer Qualität und Optik, die man in wohl vielen Kaufhäusern finden dürfte -
Ähnlichkeiten zu bspw. hochwertigen "Tuchen" aus ggf. wesentlich feineren Materialien, zB. in einem dunkelblaugrau, evtl. meliert und mit deutlichen aber im Kontrast dezenten Kreidestreifen im "richtigen" Abstand ergeben sich somit nicht (DER Nadelstreifenanzug, wie er sein soll...).
Was ich eigentlich sagen will: wenn man sich über die genannten Details von Material und Verarbeitung weiterhin informiert, werden sicherlich andere Hersteller in die nähere Auswahl und möglicherweise stilistische Vorliebe geraten - und ja, ich habe den Topictitel mit Praktikum- und Preisbudget-Vorstellungen gelesen, aber sich mal etwas genauer mit den höherwertigen Marken zu beschäftigen, schadet niemals (insbesondere, wenn die zukünftigen Kollegen diese auch "vorbildlich tragen" sollten ;)) ...
 
Das ich irgendwann zu teureren Herstellern wechseln werde, wenn das Gehalt passt, ist eine natürliche und zu erwartende Entwicklung. Für die Grundausstattung was Anzüge und Schuhe angeht sind SuitSupply und Shoepassion aber bestimmt eine solide Wahl, besonders wenn das Budget beschränkt ist. An Maßfertigung kommt solch ein Produkt natürlich niemals heran, aber besser als günstige Kaufhausware sollte dies allemal sein. So habe ich aber auf jeden Fall noch was, auf das ich mich später freuen kann.
 
Das ich irgendwann zu teureren Herstellern wechseln werde, wenn das Gehalt passt, ist eine natürliche und zu erwartende Entwicklung. Für die Grundausstattung was Anzüge und Schuhe angeht sind SuitSupply und Shoepassion aber bestimmt eine solide Wahl, besonders wenn das Budget beschränkt ist. An Maßfertigung kommt solch ein Produkt natürlich niemals heran, aber besser als günstige Kaufhausware sollte dies allemal sein. So habe ich aber auf jeden Fall noch was, auf das ich mich später freuen kann.
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Juristisch ist die Sache eigentlich ganz klar: Wenn ein Verbraucher eine Sache erwirbt und diese mangelhaft ist, so hat der Verkäufer nachzubessern. Gelingt ihm das nicht oder verweigert er dies, so steht dem Käufer ein Recht zum Rücktritt zu. Dabei sind alle erbrachten Leistungen zurückzugewähren, also sowohl Schuhe als auch Kaufpreis und das ganze ohne Abschläge wegen zweimaliger Nutzung. Dazu empfiehlt sich die Lektüre von § 474 V 1 BGB, § 346 II 1 Nr. 3 aE BGB sowie der berühmten "Quelle-Entscheidung" für alle, die juristisch ein wenig interessiert sind und ihren Horizont in dieser Richtung gerne ein wenig erweitern würden.

Sorry, wenn ich nachfrage, aber was hat die "Quelleentscheidung" mit deinem Sachverhalt zu tun? Ich dachte, du wolltest zurücktreten (Schuhe zurück und 70 Prozent Geld an dich) und nicht die Nachlieferung der Schuhe.

Dein Fall sollte doch vergleichbar BGH 16.09.2009, VIII ZR 243/08 sein.

Ich kann mich aber auch vertun.
 
Sorry, wenn ich da gerade was durcheinanderwerfe. Ging es bei der Quelleentscheidung nicht um eine Frau, die einen Herd bei Quelle gekauft hat, der dann nach längerer Zeit der Nutzung von ihr zurückgegeben wurde, weil er mangelhaft war. Für die Zeit der Nutzung sollte dann ein Nutzungsersatz von der Frau geleistet werden, was das Gericht dann allerdings abgelehnt hat? Vielleicht werfe ich da gerade aber auch wirklich mehrere Fälle durcheinander. Das Thema ist schon ein wenig länger her.

Übertragen auf meinen Fall verlangt Shoepassion 30% des Kaufpreis von 189€ als Nutzungsersatz für das zweimalige Tragen, oder? Natürlich könnte man das auch als Wertersatz qualifizieren, aber auch dieser wäre ja wegen bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme ausgeschlossen.
 
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Sorry, wenn ich da gerade was durcheinanderwerfe. Ging es bei der Quelleentscheidung nicht um eine Frau, die einen Herd bei Quelle gekauft hat, der dann nach längerer Zeit der Nutzung von ihr zurückgegeben wurde, weil er mangelhaft war. Für die Zeit der Nutzung sollte dann ein Nutzungsersatz von der Frau geleistet werden, was das Gericht dann allerdings abgelehnt hat? Vielleicht werfe ich da gerade aber auch wirklich mehrere Fälle durcheinander. Das Thema ist schon ein wenig länger her.

Nein. Sie hat nach anderthalb Jahren einen neuen Herd im Wege der Nachlieferung bekommen . Und der Verkäufer wollte Nutzungsersatz. Hier gabs keinen.

Der Fall, dass du die Schuhe zurückgibst und den vollen Kaufpreis zurückbekommst ist aber ein anderer. Sie obiges BGH Urteil.

Man kennt die Fälle eigentlich sogar als Laie. Wenn ich ein Auto kaufe und irgendwann zurückgebe, weil der x-te Fehler aufgetreten ist oder die Reparatur immer noch keinen Erfolg brachte, habe ich auch pro gefahrenen Kilometer Nutzungsersatz zu zahlen. Dazu gibt es eine Formel, die den Bruttokaufpreis, die gefahrenen Kilometer und die erwartete Restnutzungszeit in Relation setzt. Ich bekomme auch nicht den vollen Kaufpreis zurück.
Jetzt ist in deinem Fall fraglich, wie hoch der Abzug sein dürfte. Das wiederum müsste dann im Streitfall das Gericht klären.

P.S. Deine Zeugenangebote oben zeigen im Übrigen, dass du da noch viel lernen musst. ;)
Die Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten mal außen vor, würden dir Zeugen, die aussagen, du würdest in der Freizeit NIE gute Schuhe tragen, gar nichts nützen. ;) Du müsstest, läge die Beweislast irgendwann wirklich bei dir, nachweisen, dass du sie nur zweimal getragen hast. Dazu bräuchtest du, wenn du auf Zeugen abstellst, Zeugen, die genau das bestätigen. Das kann niemand. ;)
 
Dann habe ich da wohl wirklich etwas durcheinandergeworfen, das tut mir natürlich leid. Ich hatte nur noch im Kopf, dass es um Nutzungsersatz ging, nachdem eine Frau einen Herd zurückgegeben hat. Ob in diesem Zuge ein Ersatzgerät geliefert wurde, wusste ich nicht mehr. Momentan dreht sich bei mir alles um Steuerrecht für den bald anstehenden, dreitägigen Klausurenblock. Da vergisst man gerne auch mal ein wenig des mühsam angeeigneten Zivilrechts im Eifer des Gefechts.

Zu der Sache mit den Zeugen kann ich nur sagen: ZPO steht erst für nächstes Semester auf dem Lehrplan. Ich hatte mit diesem Thema leider noch nicht den geringsten Kontakt, was ich sehr bedauere und im Rahmen der Lehrplangestaltung auch nicht gutheißen kann. Daher konnte ich aber auch nur mutmaßen, was bei solch einem Prozess wohl passieren würde. Allerdings erscheint es so, wie du es beschrieben hast, definitiv deutlich schlüssiger.

Zum Thema Nutzungsersatz: Auch hier hast du natürlich Recht. Beim Rücktritt greift § 474 V I BGB natürlich nicht, sodass die Rückabwicklung vorrangig nach § 346 I BGH erfolgt. Dieser Nutzungsersatz dürfte wohl aber, da Shoepassion ja auch damit wirbt, dass ihre Schuhe bei guter Pflege auch 15-20 Jahre halten können, bei zweimaliger Nutzung wohl im niedrigen Centbereich liegen, wenn man davon ausgeht, wie viele Nutzungen solch ein Schuh ordnungsgemäß aushalten sollte.

Wie sich das ganze im Rahmen der Beweisbarkeit zeigen lässt, dass die Schuhe wirklich nur zwei mal getragen wurden, ist dann natürlich eine andere Geschichte.
 
Ich würde gerne mit einem schlagfertigen Kommentar auf deine Aussage antworten, aber ich muss wohl leider einsehen, dass du nicht ganz Unrecht hast :D
 
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