Die Nacherfüllung scheint doch unmöglich zu sein, sofern man unterstellt, dass der Fleck nicht auf jeden Fall schnell rausgeht (es sei denn sie haben das Hemd nochmal im Lager). Daher kannst du mE schon mindern, wenn der Mangel unwesentlich ist. Zudem dürfte § 476 BGB (oder die vergleichbare NL-Vorschrift) für dich sprechen.
Es kann auch einfach sein, dass bei SuSu die Minderung technisch schwer umsetzbar ist (Kommunikation mit Klarna oder Paypal). Daher ruf mal die deutschsprachige Kundenberaterin an, mit ihr habe ich positive Erfahrungen gemacht, anders mit den holländischen Kollegen, die etwas sturer erschienen.