Sowohl Austausch als auch Minderung wurden abgelehnt - mit deutschem Gewährleistungsrecht schlichtweg unvereinbar.
Ich bin mir nicht mal sicher, ob der Kaufvertrag nach deutschem Recht läuft. Meiner Erinnerung nach sehen die englischsprachigen AGB niederländisches Recht vor. Ob das gegenüber Verbrauchern überhaupt geht, weiß sicherlich @Lionel_Hutz als Hobby-IPR‘ler.
Gleichwohl wird es in Holland aufgrund der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie vergleichbar sein.
Austausch wird nicht möglich sein, da Einzelstück. Reparatur wohl ungewiss, ob der Fleck raus geht. Daher finde ich Minderung schon ganz passend. Ansonsten Rücktritt.
Du hast ja immernoch den „Joker“ Widerrufsrecht, wenn sie sich querstellen.
Was war denn deren Argument? Du hast den Fleck verursacht, reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen?
Wenn man so nett gefragt wirdIch bin mir nicht mal sicher, ob der Kaufvertrag nach deutschem Recht läuft. Meiner Erinnerung nach sehen die englischsprachigen AGB niederländisches Recht vor. Ob das gegenüber Verbrauchern überhaupt geht, weiß sicherlich @Lionel_Hutz als Hobby-IPR‘ler.
(2) Ungeachtet des Absatzes 1 können die Parteien das auf einen Vertrag, der die Anforderungen des Absatzes 1 erfüllt, anzuwendende Recht nach Artikel 3 wählen. Die Rechtswahl darf jedoch nicht dazu führen, dass dem Verbraucher der Schutz entzogen wird, der ihm durch diejenigen Bestimmungen gewährt wird, von denen nach dem Recht, das nach Absatz 1 mangels einer Rechtswahl anzuwenden wäre, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf.
Das ist jetzt etwas übertrieben, da die RL 1999/44/EG nur Mindeststandards festlegt.Da die Sachmängelhaftung auf EU-Recht basiert, solltest du die gleichen Rechte haben wie bei einem deutschen Händler.
Das Problem ist hier, dass weder nach deutschem Recht, noch den Mindeststandards der EU -Richtlinie und vermutlich auch nicht nach holländischem Recht zwingend ein Recht des Käufers bestehen muss, nach seiner Wahl Minderung oder Nacherfüllung in Eigenregie gegen Kostenerstattung zu verlangen.Das Gewährleistungsrecht ist glaube ich nicht vollharmonisiert in der EU - dennoch haben auch die Holländer Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz.
Suitsupply hat mir natürlich sofort die Rücksendung angeboten (Widerruf), aber ich würde ja gern das Hemd behalten und schauen, ob ich den Fleck entfernt bekomme / entfernen lassen kann. War das blau-gestreifte mit Tab-Kragen.
Eine Begründung ist mir der Support schuldig geblieben, auf meinen Hinweis zum Gewährleistungsrecht kam schlichtweg überhaupt keine Antwort. Ich habe den Verdacht, dass ich um die Uhrzeit nachts auf einen US-amerikanischen SuSu-Mitarbeiter getroffen bin - auch der müsste allerdings m.E. zumindest wissen, dass das in der EU mit der Gewährleistung etwas anders läuft.
Wenn man so nett gefragt wird, man kann nach Art. 6 Abs. 2 Rom I-VO schon niederländisches Recht vereinbaren, der lautet aber:
Da mangels Rechtswahl nach Abs. 1 deutsches Recht anzuwenden wäre, bleibt es bei der Geltung günstigerer deutscher Verbraucherschutzvorschriften.
Das ist jetzt etwas übertrieben, da die RL 1999/44/EG nur Mindeststandards festlegt.
Das Problem ist hier, dass weder nach deutschem Recht, noch den Mindeststandards der EU -Richtlinie und vermutlich auch nicht nach holländischem Recht zwingend ein Recht des Käufers bestehen muss, nach seiner Wahl Minderung oder Nacherfüllung in Eigenregie gegen Kostenerstattung zu verlangen.
Hinsichtlich der Nacherfüllung wird man lange darüber streiten können, ob hier eine Verweigerung der Nacherfüllung nach § 439 Abs. 4 BGB (der Art. 3 Abs. 3 der RL 1999/44/EG entspricht) möglich ist, aber in jedem Fall wäre die Nacherfüllung dadurch zu leisten, dass Du das Teil an SuSu schickst und die versuchen es sauber zu kriegen.
Ich verstehe auch, wenn Händler mit so Sachen etwas zurückhaltend sind, denn wenn jeder Kunde mit Verweis auf irgendwelche (angeblichen oder echten) Mängel den Kaufpreis runterhandeln will, wird das irgendwann schwierig. Um das zu verhindern, ist das Prinzip in der Regel Ware gegen Geld zurück und Nacherfüllung ggf. in Regie des Verkäufers.
SuSu ist eigentlich sehr kulant, deswegen würde einfach nochmal zu "günstigeren Geschäftszeiten" fragen, ob sie Dir nicht doch einen Teil des Kaufpreises erstatten. Umgekehrt hätte ich aber auch Verständnis, wenn sie das nicht tun wollen, denn wenn beim nächsten Outlet auf einmal 50% aller Hemden Flecken hätten, die die Käufer gerne gegen Minderung doch behalten wollen, wird das betriebswirtschaftlich schwierig ... das geht im Zweifel auch nicht gegen Dich persönlich, aber es gibt ja genügend Leute, die es mit solchen Maschen versuchen.
Ich hatte mal etwas Fehlerhaftes (Buch ohne den Schutzumschlag) auf amazon.com bestellt, das ich austauschen wollte. Nachdem ich ernsthafte Bereitschaft gezeigt habe, das zurückzuschicken und sie wohl gesehen haben, dass die Rücksendung recht teuer wird, kam dann eine Mail, dass sie es nicht mehr haben wollen und sich freuen, wenn ich es irgendwo spende. Ich verstehe aber jeden Händler, der sich nicht wohl damit fühlt, Kunden etwas zu erstatten ohne die Ware zurückzukriegen.