philippos
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Weil du nachweisen müsstest das du den Anzug AUSSCHLIEßLICH für Berufszwecke nutzt. Das ist halt sogut wie nie der Fall, man trifft sich halt mal auf dem Heimweg mit xy und trägt den Anzug noch. Ist natürlich bei dem Kugelschreiber ähnlich, aber so ist halt die Rechtslage, kann sein das der BFH heute anders entscheiden würde wenn du klagst.
Und weil der Anzug keine typische Berufskleidung darstellt (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 EStG), da er ja nicht zwangsläufig Berufskleidung ist. Sonst würde das ja Tür und Tor öffnen....
Aber bei den Shibumi-Jungs dürfte sich das mM anders verhalten.