Lionel_Hutz
Well-Known Member
Bei vielen Leuten glaube ich ja sofort, dass die einen Anzug niemals freiwillig außerhalb der Arbeit anziehen würden, bei Mitgliedern dieses Forums ist hingegen eine signifikante private Mitveranlassung nicht unwahrscheinlich ....Das ist richtig aber insofern ist das FA (verständlicherweise) hier nicht konsequent genug, da bereits 2009 der BFH entschieden hatte, dass ein ggf. vorhandener Privatanteil bei Dienstreisen im Wege der Schätzung zu ermitteln und zu trennen ist. Zeit für einen Präzedenzfall @ Shibumi-Jungs
Ich nehme an, die gelöschten Benutzer der letzten Zeit haben das nur deswegen getan, um die berufliche Veranlassung ihrer Anzugkäufe besser belegen zu können .
Ich freue mich jetzt auf die Diskussion der anzusetzenden AfA für einen Anzug, der über ein geringwertiges Wirtschaftsgut hinausgeht, unter welchen Umständen ein Anzug nicht nur modisch, sondern auch steuerlich in in Jacke und Hose zerlegt werden kann und wie diese bei einem Maßprojekt wie dem hier aussieht, wo der Stoff in einem Veranlagungszeitraum gekauft wurde, die Herstellung des Anzugs aber auf einen anderen Veranlagungszeitraum fällt um mal beim Thema des Threads zu bleiben.