(zunächst einmal ganz unjuristisch): wenn es "normale Abnützung" wäre, müsste das Band in ganzer Länge abgescheuert sein ... ist es aber ganz offensichtlich nicht, da es einfach an einzelnen Stellen aufgerissen ist, sonst aber kaum gebraucht aussieht (deutet m.E. eher auf Materialfehler hin) ....
(als Anwalt würde ich Dich natürlich primär auf die Risiken hinweisen): kommt so eine Geschichte vor den Richter, hängt vieles von seiner Tageslaune ab, insbesondere, ob er der obigen Argumentation folgen will oder nicht ...
auf jeden Fall würde ich mich vorerst nicht einfach abwimmeln lassen, sondern mit dem Verkäufer reden .... solltest Du tatsächlich einen Gewährleistungsverzicht unterzeichnet haben (müsstest Du prüfen), mach Grundlagenirrtum beim Kauf geltend (Du seist in guten Treuen davon ausgegangen, dass ein Lederband einer mittelpreisigen Uhr mindestens ein Jahr Dauereinsatz aushält ...)