Penne
Member
Ich habe nicht jeden Buchstaben zweimal gelesen, aber anscheinend hat noch keiner den m.E. wirklich relevanten Aspekt der Sache betrachtet.
In Zeiten, in denen man sich bei Annahme eines Weihnachtsgeschenkes über 10 Euro (?) mit einem Bein ins Gefängnis begibt, jedenfalls bspw, als Müllkutscher, und nach den ganzen VW-Betriebsrat-Puff-Geschichten etc. sollte man zuerst die strafrechtlichen Tragweite (Untreue gegenüber dem Arbeitgeber, ggf. Vorteilsannahme etc.pp.) betrachten.
Weiter geht es mit so üblen Sachen wie Erpressbarkeit...!
In Zeiten, in denen man sich bei Annahme eines Weihnachtsgeschenkes über 10 Euro (?) mit einem Bein ins Gefängnis begibt, jedenfalls bspw, als Müllkutscher, und nach den ganzen VW-Betriebsrat-Puff-Geschichten etc. sollte man zuerst die strafrechtlichen Tragweite (Untreue gegenüber dem Arbeitgeber, ggf. Vorteilsannahme etc.pp.) betrachten.
Weiter geht es mit so üblen Sachen wie Erpressbarkeit...!