Geschäftlich in den Puff???

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Nicht offen für weitere Antworten.
Ich habe nicht jeden Buchstaben zweimal gelesen, aber anscheinend hat noch keiner den m.E. wirklich relevanten Aspekt der Sache betrachtet.

In Zeiten, in denen man sich bei Annahme eines Weihnachtsgeschenkes über 10 Euro (?) mit einem Bein ins Gefängnis begibt, jedenfalls bspw, als Müllkutscher, und nach den ganzen VW-Betriebsrat-Puff-Geschichten etc. sollte man zuerst die strafrechtlichen Tragweite (Untreue gegenüber dem Arbeitgeber, ggf. Vorteilsannahme etc.pp.) betrachten.


Weiter geht es mit so üblen Sachen wie Erpressbarkeit...!
 
Ich habe nicht jeden Buchstaben zweimal gelesen, aber anscheinend hat noch keiner den m.E. wirklich relevanten Aspekt der Sache betrachtet.

In Zeiten, in denen man sich bei Annahme eines Weihnachtsgeschenkes über 10 Euro (?) mit einem Bein ins Gefängnis begibt, jedenfalls bspw, als Müllkutscher, und nach den ganzen VW-Betriebsrat-Puff-Geschichten etc. sollte man zuerst die strafrechtlichen Tragweite (Untreue gegenüber dem Arbeitgeber, ggf. Vorteilsannahme etc.pp.) betrachten.


Weiter geht es mit so üblen Sachen wie Erpressbarkeit...!

Als Selbstständiger kann man die Rechnung als Werbungskkosten absetzen, da gibt es per se kein strafrechtliches Problem. Als Angestellter oder Beamter sollte man sich jedoch nicht einladen lassen. Trotzdem ist es nicht unüblich, dass sich Angestellte oder Beamte einladen lassen.
 
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