Wechselkennzeichen für PKW - wann kommt es endlich?

Wechselkennzeichen für PKW auch in Deutschland?

  • unbedingt zum 01.01.2011 eingeführen

    Abstimmungen: 9 30,0%
  • bin gegen die Einführung von Wechselkennzeichen

    Abstimmungen: 5 16,7%
  • interessiert mich nicht

    Abstimmungen: 16 53,3%

  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    30
... Aus umweltpolitischer Sicht, muss man natürlich dagegen sein, aus Höflichkeit gegenüber Guenter dafür. ...

Hallo,

danke.

Das bisherige Ergebnis der Umfrage erstaunt mich schon. Vermutlich habe ich auch einige mit dem Thema auf dem falschen Fuß erwischt. Man muss einfach mal nachdenken, was das Wechselkennzeichen für einen persönlich bedeuten würde:

- für das Auto der Frau nicht umsetzbar
(da die i.d.R. parallel nutzt)
- für die Autos der Kinder/Großeltern ebenso nicht
(wobei evtl. der ausschließlich sonntagsnachmittagsfahrende Mercedes-Opa sein Wechselkennzeichen die Woche über an "seinen" Opel-Corsa machen könnte, den die Enkel fahren.)

Möglichkeiten liegen eher hier:
+ der Familienvater, der nicht immer das spritsaufende Familienschiff (VW-Bus, Ford Galaxy, usw.) fahren muß, sondern für die tägliche Fahrt zur Arbeit einen zusätzlichen sparsamen Kleinwagen nutzen könnte. Denkt an die vielen Menschen, die täglich mehr als 50 km Arbeitsweg haben (hin + rück)?
+ der Reiter, Camper, oder sonstige Groß-Anhänger-Fahrer, der das große kräftige spritfressende Gefährt eigentlich nur für die Hobbies benötigt, es aber die ganze Woche mitschleppt
+ der Leistungsfanatiker, der den V6-Golf oder den 500-ter E-Klasse Mercedes eigentlich nur ab und zu "wirklich ausfährt". Im Normalfall aber mit einem günstigen Kleinwagen fahren würde.
+ oder umgekehrt, der Kleinwagenfahrer, der aus Unterhaltsgründen (Spritverbrauch) dem Kleinwagen fahren muss, könnte sich zusätzlich einen 5-er BMW hinstellen. Gut die Fixen Kosten (Steuer, Versicherung) würden sich erhöhen, jedoch die variablen Kosten hätte er im Griff.
+ die vielen "Normal-Auto-Fahrer", die sich bisher kein Cabrio oder Geländewagen zulegen konnten.

Gewiss würden durch das "Wechselkennzeichen" mehr neue Autos produziert. Allerdings hält sich das vermutlich im Rahmen, da die Neuwagenkäufer, die sich ein zusätzliches Fahrzeug wünschen, dies sich bereits jetzt leisten. Es geht vielmehr um die Personen, denen bisher ein zusätzliches Fahrzeug aus kostengründen verwehrt war - und die kaufen sich als weiteres Fahrzeug vermutlich einen günstigen Gebrauchten.

Abschließend:
Irgendwo habe ich gelesen, dass die Versicherungsindustrie gegen das Wechselkennzeichen ist. Die haben eine gute Lobby und daher wird es das Wechselkennzeichen in Deutschland weiterhin nicht geben.

Grüße
Günter
 
Guenter;33523 Abschließend: Irgendwo habe ich gelesen hat gesagt.:
Das ist der springende Punkt! Man beachte nur die Vorschriften des BGB hinsichtlich der Widerrufsrechte für Verbraucher: Für welche Verträge sind diese explizit als einzige beschränkt? Richtig, für Versicherungsverträge.
 
Ich habe von "Wechselkennzeichen" noch nie etwas gehört und dementsprechend votiert, möchte aber nur sagen, dass man sich vielleicht neu orientieren sollte, was die Mobilität angeht. Nicht, dass man daran einbüßt, im Gegenteil, aber das aktuelle Konzept wird über kurz oder lang bestimmt verschwinden, wenn die Mär vom CO2-Klimakiller weiter ausgebaut wird.
ÖPNV wird die überragende Stellung einnehmen, Elektroautos mit 200km Reichweite das Maß aller Dinge sein (reicht ja für Arbeit, Kinder wegbringen und Einkaufen), für Urlaubsfahrten reicht die Bahn oder ein "herkömmliches" Auto vom Stadtteilauto-Konzept.
Daher wird das Wechselkennzeichen keine Rolle mehr spielen (werden). Denke ich...
 
In der Schweiz habe ich einen 1968er MG und einen VW Transporter für die Familie mit einem Nummernschild. Wenn das Wetter passt wird das Nummernschild vom VW genommen und halt mit dem Cabrio gefahren. Ohne diese Möglichkeit könnte ich mir den Oldtimer nicht leisten. So zahle ich Versicherung und Steuern nur für den Bus.
 
... man sich vielleicht neu orientieren sollte, was die Mobilität angeht. ... ÖPNV wird die überragende Stellung einnehmen, Elektroautos mit 200km Reichweite das Maß aller Dinge sein (reicht ja für Arbeit, Kinder wegbringen und Einkaufen), für Urlaubsfahrten reicht die Bahn oder ein "herkömmliches" Auto vom Stadtteilauto-Konzept. ...

Als ich das Thema Wechselkennzeichen angeschnitten habe, ging es mir nicht um ein innovatives Zukunftskonzept, sondern um eine schöne Vereinfachung, mehrere Autos kostengünstig besitzen und fahren zu dürfen.

Ihren Schilderungen nach gehe ich davon aus, dass Sie nicht vom Lande kommen. Hier wird der öffentliche Nahverkehr immer mehr zurückgefahren. Wenn die Schulbusverbindungen nicht notwendig wären, wäre hier bereits der öffentliche Nahverkehr komplett zum erliegen gekommen. Ähnlich sieht es aus mit der Bahnanbindung in der Region. Erst, wenn Sie 30 km zum nächsten Bahnhof mit dem PKW inkl. Parkplatzsuche und dann 30 km in 2 Std. Bummelbahnfahrt zum nächsten größeren Bahnhof auf sich genommen haben, ab da können Sie erst von Reisen sprechen. Haben Sie überhaupt eine Ahnung, was Einkaufen oder eben mal Kinder wegbringen auf dem Land bedeutet? Jeweils 1 Std. PKW Fahrzeit aufwärts.

Wir auf dem Land brauchen das Auto dringend. Die Möglichkeit, mit einem Wechselkennzeichen kostenlos ein weiteres verbrauchsgünstiges Auto nutzen zu können bringt uns weiter. Und nicht dichterer öffentlicher Nahverkehr mit schweren Bussen oder schweren Regionalbahnen, in denen keiner sitzt.

Grüße
Günter
 
Ich wollte Ihnen das Thema auch nicht kaputtmachen, nur vielleicht anschneiden, dass das Thema ansich in Zukunft keine Rolle mehr spielen wird.

So wie es im Moment läuft, v.a. auf dem Lande (ich komme nicht von dort, richtig), kann es nicht laufen. Daher auch das Umdenken hin zu anderen Mobilitätskonzepten iwS. Als Mensch in einer größeren oder Groß-Stadt ist man auf ein Auto nicht angewiesen, Busse und evtl. Tram fahren ausreichend, das Fahrrad verschafft einem den Rest an Mobilität den man braucht, des Weiteren dürfte in solchen Gegenden ein Elektroauto für diese Zwecke völlig ausreichen..

Aber nur als Einwurf. Bis die Politik und v.a. der Mensch so weit ist, wird noch viel Wasser die Aa runterfließen... Sehr viel;)
 
Polemik muss sein, deshalb:
Wer ÖPNV (gerade in der Innenstadt!) als das Maß aller Dinge propagiert, ist entweder nicht darauf angewiesen oder bereits völlig merk- und sinnbefreit.
Ich wohne im Zentrum und stehe lieber ne halbe Stunde früher auf, um zu Fuß in die Arbeit zu gehen. DAS ist wirklich gut für die Umwelt, und zwar tatsächlich, nicht nur schöngeredet. Gesund sowieso. Außerdem laufe ich nicht Gefahr wie Michael Douglas in Falling Down zu enden...

Ich hoffe das Kennzeichen kommt. Und hoffentlich auch für Motorräder.
 
Das ist der springende Punkt! Man beachte nur die Vorschriften des BGB hinsichtlich der Widerrufsrechte für Verbraucher: Für welche Verträge sind diese explizit als einzige beschränkt? Richtig, für Versicherungsverträge.

Nö:

Auszug aus dem VVG:

§ 8 Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers


(1) Der Versicherungsnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Der Widerruf ist in Textform gegenüber dem Versicherer zu erklären und muss keine Begründung enthalten; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
(2) Die Widerrufsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem folgende Unterlagen dem Versicherungsnehmer in Textform zugegangen sind:
1.
der Versicherungsschein und die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 und
2.
eine deutlich gestaltete Belehrung über das Widerrufsrecht und über die Rechtsfolgen des Widerrufs, die dem Versicherungsnehmer seine Rechte entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels deutlich macht und die den Namen und die Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, sowie einen Hinweis auf den Fristbeginn und auf die Regelungen des Absatzes 1 Satz 2 enthält.
Die Belehrung genügt den Anforderungen des Satzes 1 Nr. 2, wenn das vom Bundesministerium der Justiz auf Grund einer Rechtsverordnung nach Absatz 5 veröffentlichte Muster verwendet wird. Der Nachweis über den Zugang der Unterlagen nach Satz 1 obliegt dem Versicherer.
(3) Das Widerrufsrecht besteht nicht
1.
bei Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat,
2.
bei Versicherungsverträgen über vorläufige Deckung, es sei denn, es handelt sich um einen Fernabsatzvertrag im Sinn des § 312b Abs. 1 und 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
3.
bei Versicherungsverträgen bei Pensionskassen, die auf arbeitsvertraglichen Regelungen beruhen, es sei denn, es handelt sich um einen Fernabsatzvertrag im Sinn des § 312b Abs. 1 und 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
4.
bei Versicherungsverträgen über ein Großrisiko im Sinn des § 210 Absatz 2.
Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen bei Versicherungsverträgen, die von beiden Vertragsparteien auf ausdrücklichen Wunsch des Versicherungsnehmers vollständig erfüllt sind, bevor der Versicherungsnehmer sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.
(4) Im elektronischen Geschäftsverkehr beginnt die Widerrufsfrist abweichend von Absatz 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung auch der in § 312e Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelten Pflichten.
(5) Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Inhalt und Gestaltung der dem Versicherungsnehmer nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 mitzuteilenden Belehrung über das Widerrufsrecht festzulegen.
 
Doch:

Auszug aus dem BGB:

§ 312 BGB

...
(3) Das Widerrufs- oder Rückgaberecht besteht unbeschadet anderer Vorschriften nicht bei Versicherungsverträgen oder wenn...

Wenn das keine Beschränkung ist, dann weiß ich auch nicht was eine sein soll.
 
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