chefkocher
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Ich dachte, das _Mitführen_ von Einhandmessern ist lt. Waffengesetz untersagt?
Der Besitz jedoch dürfte legal sein.
Das "führen" ist untersagt, außer zu anerkanntem Zweck. Wenn Sie also wandern, Pilze sammeln oder auch ein Picknick machen, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass die Polizei kein Problem mit diesem Messer hat.