Suit Supply

Mal ganz abgesehen von der DSGVO könnte ein Abwehranspruch der Betroffenen bestehen. Deren Allgemeines Persönlichkeitsrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 2 Abs. 1 GG ist jedenfalls einschlägig, wenn deren Namen als Klartext auf für diese bestimmten Textilien steht.

Da es sich dabei um ein sog. Rahmenrecht handelt, müsste im Einzelnen geprüft werden, unter welchen Umständen die Ware in Umlauf gekommen ist. Beispiel: Wenn die Betroffenen in voller Kenntnis der Tatsache, dass ihre Namen auf den weiterzuverkaufenden Waren vermerkt sind, eine solche Verwertung gebilligt haben, läge möglicherweise keine Verletzung des tatbestandlich betroffenen Allgemeinen Persönlichkeitsrechts vor. Ansonsten aber drängt sich die Rechtswidrigkeit der Etikettenweitergabe m. E. geradezu auf.

Wer solche Waren weiterverkauft, dürfte verschuldensunabhängig als Störer auf Unterlassung und Beseitigung haften. Haftung auf Schadensersatz und Schmerzensgeld freilich nur bei Verschulden.

Ich habe hier die Anwendbarkeit deutschen Sachrechts unterstellt. Mit Verweis auf Litauen wäre noch eine IPR-Prüfung vorzunehmen.

DSGVO-Prüfungen lehne ich ab.
 
Mal ganz abgesehen von der DSGVO könnte ein Abwehranspruch der Betroffenen bestehen. Deren Allgemeines Persönlichkeitsrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 2 Abs. 1 GG ist jedenfalls einschlägig, wenn deren Namen als Klartext auf für diese bestimmten Textilien steht.

Da es sich dabei um ein sog. Rahmenrecht handelt, müsste im Einzelnen geprüft werden, unter welchen Umständen die Ware in Umlauf gekommen ist. Beispiel: Wenn die Betroffenen in voller Kenntnis der Tatsache, dass ihre Namen auf den weiterzuverkaufenden Waren vermerkt sind, eine solche Verwertung gebilligt haben, läge möglicherweise keine Verletzung des tatbestandlich betroffenen Allgemeinen Persönlichkeitsrechts vor. Ansonsten aber drängt sich die Rechtswidrigkeit der Etikettenweitergabe m. E. geradezu auf.

Wer solche Waren weiterverkauft, dürfte verschuldensunabhängig als Störer auf Unterlassung und Beseitigung haften. Haftung auf Schadensersatz und Schmerzensgeld freilich nur bei Verschulden.

Ich habe hier die Anwendbarkeit deutschen Sachrechts unterstellt. Mit Verweis auf Litauen wäre noch eine IPR-Prüfung vorzunehmen.

DSGVO-Prüfungen lehne ich ab.
Mir erscheint das schlüssiger, als anzunehmen, hier läge ein Dateisystem vor, in dem persönliche Daten gespeichert werden sollen. Das Wichtigste steht ja immer am Anfang vom Gesetz, hier insbesondere Art. 2 Abs. 1 DSGVO.
 
Ich habe mal eine Frage zur Bundhöhe. Und zwar passen mir die Hosen in Gr. 50 allgemein ganz gut. Bislang hatte ich Hosenträger benutzt, als ich Anzüge nur gelegentlich getragen habe. Jetzt wo ich sie täglich trage, habe ich keine Lust mehr auf Shirt Stays und Hosenträger. Allerdings habe ich jetzt ein Problem mit rutschenden Hosen.
Die Hosen würden über der Hüfte gut sitzen, so wie auch darunter auf Jeanshöhe. Für erstere ist aber der Schritt der Hose zu kurz bemessen und letzteres sieht nicht so toll aus am Hintern, da würde einiges an Stoff rumbaumeln. Wenn ich die Hose so hochziehe, dass der Schritt passt, ist der Bund in etwa zwischen den oben genannten Positionen und an einem Punkt, an dem er sich nicht so super hält.
Was ist die Lösung? Side Adjusters mit Kraft zuknallen? Oder ist der Schnitt nicht für Benutzung ohne Hosenträger ausgelegt?

Ich habe mir einen Anzug bestellt, der dieses Problem ebenfalls hat und überlege nun, was ich damit tun soll. Mtm gibt es ja bei Suitsupply nicht mehr. Ob man sich dort vermessen könnte und dabei die Maße für einen hohen Bund geben lassen könnte? Oder kann ich mir das irgendwie selbst errechnen? X cm bei Hosenbeinlänge abziehen und X cm bei Schrittlänge vorne & hinten dazurechnen?
 
Ich habe mal eine Frage zur Bundhöhe. Und zwar passen mir die Hosen in Gr. 50 allgemein ganz gut. Bislang hatte ich Hosenträger benutzt, als ich Anzüge nur gelegentlich getragen habe. Jetzt wo ich sie täglich trage, habe ich keine Lust mehr auf Shirt Stays und Hosenträger. Allerdings habe ich jetzt ein Problem mit rutschenden Hosen.
Die Hosen würden über der Hüfte gut sitzen, so wie auch darunter auf Jeanshöhe. Für erstere ist aber der Schritt der Hose zu kurz bemessen und letzteres sieht nicht so toll aus am Hintern, da würde einiges an Stoff rumbaumeln. Wenn ich die Hose so hochziehe, dass der Schritt passt, ist der Bund in etwa zwischen den oben genannten Positionen und an einem Punkt, an dem er sich nicht so super hält.
Was ist die Lösung? Side Adjusters mit Kraft zuknallen? Oder ist der Schnitt nicht für Benutzung ohne Hosenträger ausgelegt?

Ich habe mir einen Anzug bestellt, der dieses Problem ebenfalls hat und überlege nun, was ich damit tun soll. Mtm gibt es ja bei Suitsupply nicht mehr. Ob man sich dort vermessen könnte und dabei die Maße für einen hohen Bund geben lassen könnte? Oder kann ich mir das irgendwie selbst errechnen? X cm bei Hosenbeinlänge abziehen und X cm bei Schrittlänge vorne & hinten dazurechnen?
MTM = custom made
 
Im Stuttgarter Store gibt es eine Reihe von Neueinstellungen die sich durch Unfreundlichkeit auszeichnen. Ist das in anderen Stores auch so ?
 
Leider habe ich keine Antwort erhalten und bin auch sonst mit dem Anzug nicht weitergekommen. Also wieder zurückgeschickt. Jetzt plane ich, mich in FFM vermessen zu lassen für einen "Size Passport". Ich hoffe, dass ich zwei Hosenprofile erstellen lassen kann, für mittelhohe (standard) und hochbündige Hosen. Hat jemand eine Empfehlung für einen kompetenten Berater?
 
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