Steuerhinterziehung bei Uli Hoeneß???

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Wenn du wüsstest, wie oft die StA die Einlegung ihres Rechtsmittels gerade von dem des Angeklagten abhängig macht, um hinterher Verhandlungsspielraum zu haben ;-)

Strafrahmen war hier auch nicht fünf Jahre ;-)

Ersteres bestreite ich gar nicht. Das ist aber ein anderer Beweggrund. Wenn der Angeklagte Revision einlegt und die StA nicht, wäre das unklug, weil dann die reformatio in peius gilt.
Wenn ich aber als StA ohnehin Revision einlegen will, weil ich selbst die Überüfung wünsche, dann orientiere ich mich nicht am Angeklagten, sondern mache es auch dann, wenn er diese nicht eingelegt hat.

Bei letzterem weiß du offensichtlich mehr als ich. Soweit ich weiß, wurde er wegen "einfacher "Steuerhinterziehung verurteil und nicht wegen eines besonders schweren Falles. Aber ich lasse mich da gerne korrigieren.
 
Jemanden über 50Jahre zu finden der sein Leben lang nie etwas mit Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit oder Vetternwirtschaft zu tun hatte ist bestimmt nicht unmöglich, aber leicht auch nicht :)

Würd ja schon anfangen wenn ich für meinen Vater einen Anzug bestelle auf meinem Namen, weil ich günstigere Herstellerpreise bekomme und am Ende die Mehrwertsteuer weniger wird.... Wäre ja auch "beschiss".

Ich würde von mir behaupten das ich ein ehrlicher Mensch bin. Aber einen Stein würd ich dennoch nicht schmeißen :)
 
Ersteres bestreite ich gar nicht. Das ist aber ein anderer Beweggrund. Wenn der Angeklagte Revision einlegt und die StA nicht, wäre das unklug, weil dann die reformatio in peius gilt.
Wenn ich aber als StA ohnehin Revision einlegen will, weil ich selbst die Überüfung wünsche, dann orientiere ich mich nicht am Angeklagten, sondern mache es auch dann, wenn er diese nicht eingelegt hat.

Bei letzterem weiß du offensichtlich mehr als ich. Soweit ich weiß, wurde er wegen "einfacher "Steuerhinterziehung verurteil und nicht wegen eines besonders schweren Falles. Aber ich lasse mich da gerne korrigieren.

Stimmt, aber es waren 7 Taten= Gesamtstrafenbildung ;-)
 
Stimmt, aber es waren 7 Taten= Gesamtstrafenbildung ;-)
7 Taten? Es ging doch um Gewinne aus drei Veranlagungszeiträumen, so dass es doch dreimal unterlassene Angaben in Steuererklärung und drei selbstständige Taten sein müssten? Ich bin auch nicht sicher, ob man bei 370 AO noch einen Fortsetzungszusammenhang annehmen kann, da der BGH dies ja seinerzeit ausdrücklich nur bei 263 StGB ausgeschlossen hat, dessen Argument aber auf Steuerhinterziehung nicht so ganz passt, da hier ja durch die AO durch die Steuererklärungspflicht ggf. mehrere Vorgänge zu einer Tat "verklammert" werden und es deswegen auch richtig sein könnte, dies konsequent über den Fortsetzungszusammenhang zu erweitern.

Medienberichten zu Folge hätte das Gericht im übrigen einen besonders schweren Fall angenommen.

Rein vom Judiz her fände ich übrigens die Annahme eines besonders schweren Falls und eines Fortsetzungszusammenhangs am naheliegendsten. Leider wird man das aus der 08/15-Presse kaum jemals erfahren, vielleicht wird die Entscheidung ja mal veröffentlicht ... ich wäre neugierig.
 
Wird eigentlich "offiziell" nach den undichten Stellen bei den Behörden gefahndet?
Straftat ist ja nun mal Straftat.
 
Deswegen gab es ja bei dem zuständigen Finanzamt (?) schon eine Durchsuchung. Frei nach Stromberg: das läuft...
 
7 Taten? Es ging doch um Gewinne aus drei Veranlagungszeiträumen, so dass es doch dreimal unterlassene Angaben in Steuererklärung und drei selbstständige Taten sein müssten? Ich bin auch nicht sicher, ob man bei 370 AO noch einen Fortsetzungszusammenhang annehmen kann, da der BGH dies ja seinerzeit ausdrücklich nur bei 263 StGB ausgeschlossen hat, dessen Argument aber auf Steuerhinterziehung nicht so ganz passt, da hier ja durch die AO durch die Steuererklärungspflicht ggf. mehrere Vorgänge zu einer Tat "verklammert" werden und es deswegen auch richtig sein könnte, dies konsequent über den Fortsetzungszusammenhang zu erweitern.

Medienberichten zu Folge hätte das Gericht im übrigen einen besonders schweren Fall angenommen.

Rein vom Judiz her fände ich übrigens die Annahme eines besonders schweren Falls und eines Fortsetzungszusammenhangs am naheliegendsten. Leider wird man das aus der 08/15-Presse kaum jemals erfahren, vielleicht wird die Entscheidung ja mal veröffentlicht ... ich wäre neugierig.

Fortsetzungszusammenhang ist allgemein ausgeschlossen, im Steuerrecht auch. Daher hier 7 selbständige Taten, Veranlagungszeiträume 2003-2009. Pressesprecherin des LG München sprach nach der Urteilsverkündung auch von Gesamtstrafe. In den Medien ist das natürlich nicht verstanden worden, die daher immer was von 5 oder 10 Jahren Höchststrafe gesprochen haben.
 
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