Da hat sich nichts geändert [emoji6] und nur, weil der Hersteller etwas u.U. nicht machen muss, heißt nicht, dass er es auch nicht tut. Ich habe SP bisher als sehr kulant erlebt.Das letzte mal als ich ins Gesetz geschaut habe, belief sich die Frist auf zwei Jahre. Sie wäre also keinesfalls abgelaufen. Daher sollte wohl in jedem Fall die erste Frage an den Verkäufer gehen.
Allerdings dürfte der Nachweis schwierig werden, dass der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war, da vermutlich die Vermutung in den ersten 6 Monaten vorbei sein dürfte.
wenn ich ein Prozessrisiko beachten müsste, dann ja. Der Nachweis ist in praxi schwer möglich. Ein Sachverständiger müsste nachweisen, dass ein Mangel schon bei der Übergabe vorgelegen hat. Das habe ich noch nie erlebt. Die sagen meist, dass sie dass zwar nicht aufschließen können, aber eben auch nicht 100 % bestätigen können, und dann verliert man halt...Garantie wäre natürlich was anderes...Ach komm schon. Verzichtest du in der ersten zwei Jahren auf Geltendmachung von möglichen Sachmängelansprüchen, nur weil die ersten 6 Monate um sind? Das ist doch Quatsch. Selbstverständlich wendet man sich in den ersten zwei Jahren eines Produktes zunächst an der Verkäufer.
Im Übrigen gilt, was trommelmo geschrieben hat.
Vielleicht trägt der Vorsitzende selbst rahmengenähte Schuhe und kann die Naht durch eigene Sachkunde beurteilen [emoji12]wenn ich ein Prozessrisiko beachten müsste, dann ja. Der Nachweis ist in praxi schwer möglich. Ein Sachverständiger müsste nachweisen, dass ein Mangel schon bei der Übergabe vorgelegen hat. Das habe ich noch nie erlebt. Die sagen meist, dass sie dass zwar nicht aufschließen können, aber eben auch nicht 100 % bestätigen können, und dann verliert man halt...Garantie wäre natürlich was anderes...
wenn ich ein Prozessrisiko beachten müsste, dann ja. Der Nachweis ist in praxi schwer möglich. Ein Sachverständiger müsste nachweisen, dass ein Mangel schon bei der Übergabe vorgelegen hat. Das habe ich noch nie erlebt. Die sagen meist, dass sie dass zwar nicht aufschließen können, aber eben auch nicht 100 % bestätigen können, und dann verliert man halt...Garantie wäre natürlich was anderes...