Selbst jemanden belehren?

Hmmm, wenn man sich die Biographie und wahrscheinliche Reflektionsfähigkeit ebenjenes Herren anschaut, hast Du wahrscheinlich recht. Sozusagen der sartoriale Stinkefinger.
 
Würde mich interessieren, ob der Weg nach Hause als Arbeitszeit galt. Da es sich um eine Anweisung gehandelt haben muss, müsste dies tarif- wie auch beamtenrechtlich eigentlich der Fall gewesen sein.

Isso. Und selbstredend ist auch der beruflich anbefohlene Krawattenwechsel auf eigenem Grundstück Arbeits- rsp. Dienstzeit, weil im Banne des Dienstes erfolgt (die Ursprüngliche hätte an der Arbeitsleistung rsp. Dienstausübung ja nicht gehindert). Womit auch die Frage nach Unfallschutz geklärt ist, der üblicherweise an der Grenze des eigenen Grundstücks endet bzw. beginnt: Reicht in diesem Fall dort hinein. Wer also sich beim Anlegen der Krawatte (sogar grob) fahrlässig verletzt oder gar erwürgt, löst damit ggf. Versorgungsansprüche aus (Vorsatz schließt Anspruch aber aus). Diese Unfallgeschichten sind in der Praxis so was von ätzend, und das oft sogar über viele Jahre ............
 
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