Werte Stilfreunde,
die User Amanpuri, 0815newbie und don_ollie haben alles SEHR GUT erklärt. Dafür meinen Dank. Auch ich würde von einer gerichtlichen Konfrontation Abstand nehmen und diese NUR im absoluten Notfall in Betracht ziehen, denn bekomme ich eine durchschnittliche Bewertung und möchte eine bessere, liegt die Beweispflicht bei mir als Bewerteter. Nur wenn das Arbeitszeugnis unterdurchschnittlich schlecht ist, liegt die Beweislast beim ehemaligen Arbeitgeber. Sie sehen also, dass dieses gesamte Thema voller "wenn dann" und "weil sonst" ist und damit viel Auslegungssache ist. Ohne den Anwesenden Juristen zu nahe treten zu wollen, aber genau so eine Situation würde ich für mich immer gerne verhindern, weil ein Ausgang nicht wirklich vorhersehbar ist.
Es gibt hier ja sehr kompetente Foristen, mit deren Hilfe Du Dir ein neues Zeugnis schreiben kannst. Dieses würde ich beim Arbeitgeber zur Unterschrift einreichen und nach den Gründen fragen für die schlechte erste Bewertung. Vielleicht klärt sich alles als Missverständnis auf, oder Du verbuchst es als Lebenserfahrung...
Liebe Grüße
Sandro