PS
aus steuerlicher Sicht müsste das bedeuten, daß Anwälte ihren Schlips als Arbeitskleidung steuerlich absetzen können
Bist du dir da sicher? In meinem Beruf muß ich auch Anzug und Krawatte tragen, jedoch darf ich diese Kosten nicht steuerlich geltend machen. Das Argument dabei ist immer, dass eine private Nutzung der Bekleidung ja nicht ausgeschlossen sei - scheint mir hier ähnlich zu sein...
Geht nur dann, wenn ausgeschlossen ist, dass die Arbeitskleidung auch privat genutzt werden kann. Z.B. der lange schwarze Zaubermantel....
PS
aus steuerlicher Sicht müsste das bedeuten, daß Anwälte ihren Schlips als Arbeitskleidung steuerlich absetzen können
Geht nur dann, wenn ausgeschlossen ist, dass die Arbeitskleidung auch privat genutzt werden kann. Z.B. der lange schwarze Zaubermantel.
Als Referendar muss man bei Sitzungsvertretungen natürlich eine weiße Krawatte tragen.Tipp damals: im Bastelladen eine für Seidenmalerei für 5 DM kaufen. Da lohnt sich auch das steuerliche Absetzen nicht ...
Geht nur dann, wenn ausgeschlossen ist, dass die Arbeitskleidung auch privat genutzt werden kann. Z.B. der lange schwarze Zaubermantel.
Diese Problematik stellt sich immer wieder. Das FA ist da rigoros und lehnt jede steuerliche Bevorteilung ab.
ABER: ich hatte mal einen Kunden in Wiesbaden, seines Zeichens Fachanwalt für Steuerrecht, der konnte seine Anzüge in Einzelabsprache nach zähen Verhandlungen mit dem zuständigen FA, steuerlich geltend machen.
Das klappt aber eher selten; es gilt das sog. "Teilungsverbot" zwischen privater und geschäftlicher Nutzung.