Krawattenpflicht für Anwälte

utala

Active Member
aus "Kölner Stadt-Anzeiger" vom 23. August 2011:

Zitat:
Ein Anwalt ist am Münchner Landgericht als Verteidiger zurückgewiesen worden, weil er keinen Schlips trug. "Die Krawatte ist Teil der Amtstracht", betonte Richter Oliver Ottmann.
Der Richter hatte bereits vor kurzem einen Prozess vertagt, weil ein Verteidiger mit offenem Hemd erschienen war - und das Anlegen einer Krawatte verweigerte. Ottmann stützt sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts München. Denn bereits im Jahr 2006 gab es Ärger um eine fehlende Krawatte am Hals eines Rechtsanwalts. Ein Verteidiger war damals vor Gericht in weißem T-Shirt und schwarzem Sakko unter der Robe erschienen. Der Streit endete schließlich vor dem Oberlandesgericht. Das Gericht urteilte: ein Auftritt in einem T-Shirt sei keinesfalls hinzunehmen" (dpa)
Zitat Ende

Gruß
utala

PS
aus steuerlicher Sicht müsste das bedeuten, daß Anwälte ihren Schlips als Arbeitskleidung steuerlich absetzen können :D
 
Genau diesen Artikel habe ich auch gerade im Anzeiger gelesen. Sollte man für unsere Volksvertreter ebenfalls einführen...
 
PS
aus steuerlicher Sicht müsste das bedeuten, daß Anwälte ihren Schlips als Arbeitskleidung steuerlich absetzen können :D

Bist du dir da sicher? In meinem Beruf muß ich auch Anzug und Krawatte tragen, jedoch darf ich diese Kosten nicht steuerlich geltend machen. Das Argument dabei ist immer, dass eine private Nutzung der Bekleidung ja nicht ausgeschlossen sei - scheint mir hier ähnlich zu sein...
 
privat Nutzung der Krawatte - heutzutage wohl fast nur bei Rentnern oder Mitgliedern des Forums denkbar. Der Kleidungsstreit in der Juristerei schwelt ja schon seit ca.68. Ich finde eigentl. man sollte d Auftreten als angemessen regeln, vor weitergehenden Regelungen aber Abstand nehmen. Dass so mancher vermeintl im Saal omnipotente Richter das anders sieht...geschenkt.
 
Bist du dir da sicher? In meinem Beruf muß ich auch Anzug und Krawatte tragen, jedoch darf ich diese Kosten nicht steuerlich geltend machen. Das Argument dabei ist immer, dass eine private Nutzung der Bekleidung ja nicht ausgeschlossen sei - scheint mir hier ähnlich zu sein...

Nee, deshalb das smiley. Aber: wenn ich Anwalt wäre, dann würde ich meine Krawatten geltend machen! Da hier bereits Urteile vorliegen, gibt es sicher gute Chancen für eine (teilweise?) Anerkennung. Und wenn das für einen Anwalt gilt, dann sollte das auch für die nächste Berufsgruppe gelten...
 
...
PS
aus steuerlicher Sicht müsste das bedeuten, daß Anwälte ihren Schlips als Arbeitskleidung steuerlich absetzen können :D
Geht nur dann, wenn ausgeschlossen ist, dass die Arbeitskleidung auch privat genutzt werden kann. Z.B. der lange schwarze Zaubermantel. :D

Als Referendar muss man bei Sitzungsvertretungen natürlich eine weiße Krawatte tragen. :rolleyes:Tipp damals: im Bastelladen eine für Seidenmalerei für 5 DM kaufen. Da lohnt sich auch das steuerliche Absetzen nicht ...
 
Geht nur dann, wenn ausgeschlossen ist, dass die Arbeitskleidung auch privat genutzt werden kann. Z.B. der lange schwarze Zaubermantel. :D

Als Referendar muss man bei Sitzungsvertretungen natürlich eine weiße Krawatte tragen. :rolleyes:Tipp damals: im Bastelladen eine für Seidenmalerei für 5 DM kaufen. Da lohnt sich auch das steuerliche Absetzen nicht ...

Mach's doch wie beim Auto: geldwerter Vorteil 1% vom (Listen)Kaufpreis pro Monat...:D
Wenn ich daran denke, was für ein Aufstand dadurch in der Finanzverwaltung entstehen könnte, lach' ich mich kapott.
Vieleicht führen die dafür dann ein neues Formular ein.
 
Besitzt es irgendeine Relevanz für den Lebenswandel eines Anwalts, ob er jährlich 1 bis 2 weiße Standard-Berufs-Krawatten für 5 - 20 € absetzen kann oder nicht?
 
Diese Problematik stellt sich immer wieder. Das FA ist da rigoros und lehnt jede steuerliche Bevorteilung ab.

ABER: ich hatte mal einen Kunden in Wiesbaden, seines Zeichens Fachanwalt für Steuerrecht, der konnte seine Anzüge in Einzelabsprache nach zähen Verhandlungen mit dem zuständigen FA, steuerlich geltend machen.

Das klappt aber eher selten; es gilt das sog. "Teilungsverbot" zwischen privater und geschäftlicher Nutzung.

Wieso wird ein Fachanwalt anders behandelt als ein Normalbürger?
Wieso gilt das Teilungsverbot nicht bei PKW?

Man sollte eine kleine Anfrage an den Herrn Schäuble richten. Vielleicht setzt er seine Maßanzüge auch ab?

@Guenter: es geht nicht um den Wert einer 5-Euro-Krawatte.

Es geht um's Prinzip. Wenn ein Richter mir vorschreibt, dass ich eine bestimmte Kleidung zu tragen habe, dann dient das der Erhaltung meiner künftigen Einnahmen, und das sind Werbungskosten wie beim Sicherheitsschuh des Stahlarbeiters.
Wenn ich der Münchner Anwalt wäre, ich würde entsprechend vorgehen!
 
Oben