utala
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aus "Kölner Stadt-Anzeiger" vom 23. August 2011:
Zitat:
Ein Anwalt ist am Münchner Landgericht als Verteidiger zurückgewiesen worden, weil er keinen Schlips trug. "Die Krawatte ist Teil der Amtstracht", betonte Richter Oliver Ottmann.
Der Richter hatte bereits vor kurzem einen Prozess vertagt, weil ein Verteidiger mit offenem Hemd erschienen war - und das Anlegen einer Krawatte verweigerte. Ottmann stützt sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts München. Denn bereits im Jahr 2006 gab es Ärger um eine fehlende Krawatte am Hals eines Rechtsanwalts. Ein Verteidiger war damals vor Gericht in weißem T-Shirt und schwarzem Sakko unter der Robe erschienen. Der Streit endete schließlich vor dem Oberlandesgericht. Das Gericht urteilte: ein Auftritt in einem T-Shirt sei keinesfalls hinzunehmen" (dpa)
Zitat Ende
Gruß
utala
PS
aus steuerlicher Sicht müsste das bedeuten, daß Anwälte ihren Schlips als Arbeitskleidung steuerlich absetzen können
Zitat:
Ein Anwalt ist am Münchner Landgericht als Verteidiger zurückgewiesen worden, weil er keinen Schlips trug. "Die Krawatte ist Teil der Amtstracht", betonte Richter Oliver Ottmann.
Der Richter hatte bereits vor kurzem einen Prozess vertagt, weil ein Verteidiger mit offenem Hemd erschienen war - und das Anlegen einer Krawatte verweigerte. Ottmann stützt sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts München. Denn bereits im Jahr 2006 gab es Ärger um eine fehlende Krawatte am Hals eines Rechtsanwalts. Ein Verteidiger war damals vor Gericht in weißem T-Shirt und schwarzem Sakko unter der Robe erschienen. Der Streit endete schließlich vor dem Oberlandesgericht. Das Gericht urteilte: ein Auftritt in einem T-Shirt sei keinesfalls hinzunehmen" (dpa)
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utala
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aus steuerlicher Sicht müsste das bedeuten, daß Anwälte ihren Schlips als Arbeitskleidung steuerlich absetzen können