Noch eine Anmerkung:
Der Markenrechtsinhaber darf ab-/einfüllen lassen was auch immer er möchte und unter seiner Marke, seinem Markennamen, vertreiben.
Ob nun auch das drin ist, was drauf steht, weiß niemand außer er selbst.
Das ist bei Kleidung und Schuhen dasselbe - der Rechtsinhaber darf seinen Markenschild auf das drauf kleben, was immer er möchte.
Ein Markenzeichen sagt also grundsätzlich nichts über die Qualität, Trage- oder Materialeigenschaften usw. aus.
Erst wenn das Markenzeichen einem Hersteller fest zugeordnet ist bietet es einen Anhalt für die Eigenschaften des so gekennzeichneten Produktes, bezogen auf die Kollektion, das Portfolio dieses Herstellers;
die konkreten Eigenschaften und Attribute hängen natürlich von der jeweils aufgerufenen Preisklasse ab.
Nur wenn ein Hersteller von Schuhpflegeprodukten seine Erzeugnisse selbst entwickelt hat, dann kann er sie aufeinander abstimmen,
was er in der Regel auch tut.
Sein Name wird mit zunehmenden Bekanntheitsgrad zur Marke.
Erst wenn er diesen oder einen anderen Namen seiner Wahl registrieren lässt als Wort- oder als Wort- und Bildmarke ist sie geschützt.
Es kann aber jedermann sich eine Wort- oder Wort- und Bildmarke registrieren und schützen lassen - welche Produkte er dann damit auszeichnet und unter dieser Marke dann verkauft obliegt ihm.
Welche Abstimmung diverse Produzenten aus verschiedenen Ländern aber vorgenommen haben sollen, nur weil irgendjemand auf die Idee gekommen ist ihre Erzeugnisse einzukaufen und diese unter eigenem, eigenständigen Markenzeichen zu vertreiben,
war, ist und wird immer ein Rätsel bleiben.
Allein ein Vertrieb mit eigenem Markenzeichen wird dadurch kein Hersteller oder Produzent sondern diese Firma bleibt ein Händler.