Dinkelacker Werksverkauf Bietigheim-B.

Nachbessern kommt für mich nicht infrage, da der Schuh so gut wie nicht getragen wurde und nach 3 Monaten so nicht aussehen sollte. Die letzten 4 Wochen wurde er nicht getragen und sonst auch nur stundenweise, nicht von morgens bis abends. Sonntags zum Besuch des Restaurants z.B. Ich möchte mir nicht vorstellen, wie der Schuh aussehen würde, wenn er wie meine anderen genutzt worden wäre. Von der beworbenen Qualität m.E. keine Spur. Zitat auf der Homepage: "Nach wie vor fertigen wir unsere Schuhe in einer kleinen Manufaktur in Budapest von Hand - nicht weil wir an alten Moden hängen, sondern weil wir der festen Überzeugung sind nur so die Qualität herstellen zu können, die der Träger von uns erwartet". Und die darf man bei diesen Preisen doch fordern, oder wäre das vermessen ?
Neulieferung lehnt HD ab. So richtig spassig ist das nicht.


Sieht so aus, als sei die unterste (aufgeklebte?) Sohle etwas abgelöst? Wenn das so ist, kommt da Leim rein, es wird gepreßt und alles ist 100%ig. Da das sicher erst nach dem Tragen auffällig wurde, kann das schonmal passieren.

Laß die Schuhe einfach dort, hole sie nach der nötigen Zeit ab. Ob ausgetauscht oder repariert wäre mir egal.
 
Sorry mir kommt das so vor als wenn Canyon nicht will. Dann meint er noch das Recht wäre auf seiner Seite, ohne das Recht für so eine Situation zu kennen.
Kommt mir ehr wie ein bockiges Kind vor. Weiss nicht was ihn daran hindert den Schuh auf Kosten von HD reparieren zu lassen.
Sich auf die Hinterbeine zu stellen bringt gar nix. HD hat da den längeren Atem.
Oder gefallen ihm die Schuhe nicht mehr und will sie nach 4 Monaten Nutzen zurückgeben und sein Geld dafür bekommen?
 
Vieles ist ein Gebrauchsgegenstand, aber trotzdem ist es für einen ärgerlich, wenn das neue Teil ein Manko aufweist und dann repariert wird.
Mir ist das u.a. mit einer 500€ teuren Digitalkamera passiert, die wegen eines Sensorfehlers vom Händler zum Hersteller geschickt wurde und wochenlang fort war. Auch er wollte keinen Umtausch. Seitdem ziehe ich den Onlinehandel in vielen Bereichen dem klassischen Einzelhandel vor.

Dabei ist es umso ärgerlicher je teurer ein Teil ist. Von einem teuren Schuh, einer Luxusuhr oder einem iPhone erwartet man mehr, als von einem Lloyd, einer Casio oder einem preiswerten Handy.
Da tritt auch schnell eine andere Erwartungshaltung gegenüber dem Händler/Hersteller auf; ob berechtigt oder nicht sei dahingestellt.

Der Hinweis auf einen "Gebrauchsgegenstand" ist für mich das schlechteste Argument für den Umgang mit fehlerhaften Produkten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kabus das sind Äpfel und Birnen. Auf der einen Seite ein technisches Gerät dessen Funktion man auch nach der Reparatur als Normalbürger gar nicht abschließend beurteilen kann und auf der anderen Seite eine Sohle die mit etwas Klebstoff vollständig repariert ist.

Dieser Mangel ist Monate nach dem Kauf aufgetreten und durch die Reparatur wird er anschließend nicht zu bemerken sein.
 
Kabus das sind Äpfel und Birnen. Auf der einen Seite ein technisches Gerät dessen Funktion man auch nach der Reparatur als Normalbürger gar nicht abschließend beurteilen kann und auf der anderen Seite eine Sohle die mit etwas Klebstoff vollständig repariert ist.

Dieser Mangel ist Monate nach dem Kauf aufgetreten und durch die Reparatur wird er anschließend nicht zu bemerken sein.

Nein! In beiden Fällen handelt es sich um ein neu erworbenes Produkt, welches sehr/überdurchschnittlich teuer war und einen Mangel hatte. Der Sensorfehler der Kamera war klar erkennbar, ähnlich der sich lösenden Sohle.
In beiden Fällen hat der Käufer überdurchschnittlich viel Geld für einen Artikel bezahlt, der definitiv mangelhaft war. In beiden Fällen hat der Kunde nach kurzer Zeit, wenige Wochen/Monate, ein Produkt, welches bereits repariert wurde.
Mich persönlich stört so etwas, auch wenn man es dem Produkt nicht ansieht. Das Wissen allein um den Mangel reicht mir als Eigentümer, sodaß ich meine(n) Freude/Spaß an dem Gegenstand verloren habe.

Nichtsdestotrotz hat der Händler die Möglichkeit der Nachbesserung/Reparatur, das steht außer Frage. Mich würde es aber wie den Betroffenen stören.
 
Nein! In beiden Fällen handelt es sich um ein neu erworbenes Produkt, welches sehr/überdurchschnittlich teuer war und einen Mangel hatte. Der Sensorfehler der Kamera war klar erkennbar, ähnlich der sich lösenden Sohle.
In beiden Fällen hat der Käufer überdurchschnittlich viel Geld für einen Artikel bezahlt, der definitiv mangelhaft war. In beiden Fällen hat der Kunde nach kurzer Zeit, wenige Wochen/Monate, ein Produkt, welches bereits repariert wurde.
Mich persönlich stört so etwas, auch wenn man es dem Produkt nicht ansieht. Das Wissen allein um den Mangel reicht mir als Eigentümer, sodaß ich meine(n) Freude/Spaß an dem Gegenstand verloren habe.

Nichtsdestotrotz hat der Händler die Möglichkeit der Nachbesserung/Reparatur, das steht außer Frage. Mich würde es aber wie den Betroffenen stören.

Grundsätzlich gibt es ja relativ klare Regeln und Gesetze die sowohl für Händler als auchfür Käufer gelten. Mehr ist eigentlich nicht zu sagen.

Online oder Stationär macht da überhaupt keinen Unterschied sobald
a) die Widerrufssfrist überschritten ist oder b) die Sache in
"Gebrauch " gegangen ist.
 
Wenn ich einen Artikel kaufe, bei dem ich in den ersten 2 Wochen einen Fehler feststelle, dann erwarte ich als Kunde Ersatz und keine Reparatur, da der Mangel beim Kauf schon existend war. Da interessiert es mich nicht, dass der Artikel schon in Gebrauch war.
Wie das rechtlich ausschaut, lassen wir mal dahingestellt. Ich erwarte da einfach ein gewisses Maß an Kulanz. Diese Erwartungshaltung steigt natürlich mit der Höhe des Kaufpreises für einen, nennen wir es mal Luxusartikel, was HD mit Preisen >500€ zweifelsohne für mich ist.

Wie bereits geschrieben kann ich die Enttäuschung von canyon nachvollziehen, wobei ich persönlich bei einem 4 Monate alten Schuh das Nachkleben akzeptieren würde, wenn man danach nichts mehr von der Reparatur sieht, was zu erwarten ist. Allerdings hätte ich mir direkt bei HD eine andere Abwicklung gewünscht.
Wenn wir mal ehrlich sind; HD hätte beim Tausch der Schuhe immer noch einen Gewinn gehabt und vor allen Dingen einen zufriedenen Kunden. Dieser fehlt jetzt als künftiger Käufer.
 
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Also erwarten kannst Du ne Menge, es liegt ganz am Händler/Hersteller wie er es handhabt. Du hast innerhalb von 14 Tagen ein Recht des Widerruf/Rückgaberecht.. Wenn der Händler dir Ersatz liefern will ist das ok, muss er aber nicht.

Bei canyons Schuhen habe ich es so verstanden, das HD angeboten hat diese zu reparieren. Und das ist völlig ok und im rechtlichen Rahmen. Wenn HD jetzt schon wüßte das eine Reparatur nicht möglich wäre, aus welchen Gründen auch immer, denke ich mal hätten die einen Umtausch angeboten.

Canyon will aber nur Umtausch und verwehrt HD das Recht auf eine, in diesem Fall einfache Reparatur.

Ich bleibe dabei das Canyon sich hier wie ein bockiges Kind verhält, ohne den rechtlichen Hintergrund zu beachten.

Ich will, ich will, ich will :eek:
 
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