Haves&Curtis
Die Schätzung dürfte falsch sein. Die deutsche Regelung ist zwar die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben. Die Übernahme der Rücksendekosten hingegen ist ein deutscher Sonderweg. Die EU hat den Mitgliedsstaaten überlassen, ob sie entsprechende Regelungen treffen; Deutschland hat hier den verbraucherfreundlichsten Weg gewählt.Kosten gehen zu Lasten des Lieferanten, wenn vom gesetzlichen Widerrufsrecht gebrauch gemacht wird und der Warenwert über 40€ liegt.
Da das ganze nicht auf unserem Mist gewachsen ist, sondern Europäischen Rechtsakten entstammt glaube ich kaum, dass das in England großartig anders vonstatten geht.
Ist aber nur eine grobe Schätzung, habe von englischem Recht nur begrenzt Ahnung.