6 outfits, welches ist das beste

ich wär mit einigen tipps auch einverstanden wenn ich vor einem landes gericht stehen würde in einem prozess wo länger als 5 min geht

[Off topic]
1. Landgericht, nicht landes gericht.
2. Jeder Prozess dauert länger als 5 Minuten.
3. Wenn es nur die Urteilsverkündung ist, warum willst Du teilnehmen? Hat das Gericht persönliches Erscheinen der Parteien angeordnet?
 
Schau mal auf die Ladung ob Du wirklich kommen musst oder frag den Anwalt falls Du einen genommen hast. In aller Regel muss man nicht zur Urteilsverkündung kommen. Und wenn Du nicht kommen musst, dann gehe bitte auch nicht hin. Und ich sage das nicht wegen Deiner Kleidung, wegen der der Richter das Urteil vielleicht noch im letzten Augenblick umschreibt. ;)
 
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Wer soll das denn getan haben? Es wurde lediglich danach gefragt, ob er denn wirklich erscheinen müsse.

Und ja, auch wenn es so wie von Dir beschrieben gewesen wäre, kann man höflich bleiben.
 
Wer soll das denn getan haben? Es wurde lediglich danach gefragt, ob er denn wirklich erscheinen müsse.



Und ja, auch wenn es so wie von Dir beschrieben gewesen wäre, kann man höflich bleiben.


Man kann immer höflich bleiben, vollkommen unabhängig von der Situation. Das ist den allerwenigsten gegeben, und für uns andere liegt die Grenze bei jedem irgendwo anders.
 
... Das hat auch etwas mit Achtung des Gerichts zu tun. In GB ist ein Auftritt in Jogginghose Missachtung des Gerichts, das kann schon mal zu vier Wochen nachdenken in staatsverwaltung führen. Geht in der weltzentrale des Egalitarismus leider nicht.


Wirklich? Dazu habe ich leider keinen Beleg finden können – und dabei schlagen doch schon die ein, zwei Tage Haft, die in den USA dann und wann wegen ungebührlicher Büxen verhängt werden, mediale Wellen. Aber ich weiß, dass man von deutschen Gerichten für das Erscheinen in unangemessener Kleidung sehr wohl noch mit einem Ordnungsgeld belegt werden kann.
 
Wirklich? Dazu habe ich leider keinen Beleg finden können – und dabei schlagen doch schon die ein, zwei Tage Haft, die in den USA dann und wann wegen ungebührlicher Büxen verhängt werden, mediale Wellen. Aber ich weiß, dass man von deutschen Gerichten für das Erscheinen in unangemessener Kleidung sehr wohl noch mit einem Ordnungsgeld belegt werden kann.
Also eine vierwöchige freiheitsentziehende Maßnahme dürfte es allenfalls in schlechten Krimis geben, so wild ist das weder hier noch in den USA. Ich habe mal schnell nachgesehen, was man zum Thema so findet, die letzte nennenswerte Äußerung stammt aus dem Jahre 2007 vom OLG Stuttgart (für die, die's genau wissen wollen OLG Stuttgart BeckRS 2007, 09557):

In der Rechtsprechung ist auch anerkannt, dass das äußere Erscheinungsbild eines Verhandlungsteilnehmers oder Zuhörers in ungebührlicher Weise die Würde des Gerichts und des Gerichtsverfahrens verletzen kann (OLG Koblenz NJW 1995, NJW Jahr 1995 Seite 977; OLG Hamm a. a. O.; Meyer-Goßner a. a. O. Rn. 2 mit zahlreichen weiteren Nachweisen). An das äußere Erscheinungsbild der Prozessbeteiligten im Gerichtssaal und der Zuhörer dürfen aber keine übersteigerten, an den Anschauungen früherer Zeiten orientierte Anforderungen gestellt werden. Freizeitkleidung, Berufskleidung, kurze Hosen, „bauchfreie“ Shirts u. ä. werden regelmäßig nicht als die Würde des Gerichts verletzend erachtet (OLG Koblenz, a. a. O). Etwas anderes gilt, wenn der Betreffende in einer aus dem Rahmen fallenden Bekleidung oder Erscheinung auftritt, um bewusst zu provozieren. Das kann vorliegend allein aus dem Umstand, dass der Angeklagte mit einer Schildmütze bekleidet zur Hauptverhandlung erschienen ist, nicht angenommen werden. Denn es ist unter Jugendlichen nicht unüblich, auch in geschlossenen Räumen eine Schildkappe, Kapuze oder Wollmütze auf dem Kopf zu behalten. Als Verfahrensbeteiligter oder Zeuge einer Gerichtsverhandlung erscheint diese Aufmachung allerdings unangemessen, sofern der Betreffende seine Kopfbedeckung nicht wegen gesundheitlicher, religiöser, kosmetischer oder sonstiger nachvollziehbarer Gründe erklären kann. Der Schöffengerichtsvorsitzende hat dementsprechend den Angeklagten aufgefordert, die Schildmütze abzunehmen. Nicht dessen Erscheinen in der Hauptverhandlung mit einer Schildmütze auf dem Kopf, sondern die provokative Weigerung des Angeklagten, diese ohne nachvollziehbare Begründung abzunehmen, und sein weiteres diesbezügliches Verhalten, wobei er die Schildmütze zeitweise abnahm, dann aber gleich wieder aufsetzte und - entgegen der Aufforderung des Schöffengerichtsvorsitzenden - aufbehielt, stellt eine deutliche Provokation und einen erheblichen Angriff auf die Würde des Gerichts dar. Deshalb hat das Schöffengericht zu Recht die Weigerung des Angeklagten, seine Schildmütze abzunehmen, als Ungebühr i.S. des § GVG § 178 GVG § 178 Absatz I GVG angesehen und mit einem Ordnungsmittel geahndet.

Dazu gibt's eine Entscheidungsbesprechung in der JuS, die mit dem schönen Satz endet:
Gerade im besonders wandlungsanfälligen Bereich der Beurteilung des äußeren menschlichen Erscheinungsbildes und Verhaltens muss im Einzelfall eine zeitgemäße Betrachtung erfolgen, wobei „unangemessen” nicht zwangsläufig mit „ungebührlich” gleichzusetzen ist: Was auf einem Volksfest oder einem Fastnachtszug durchaus erträglich ist, kann bei einer Beerdigung oder einer kirchlichen Feier geschmacklos erscheinen.

Ich würde es mal so formulieren: Wer etwas anziehen würde, mit der er sich ernsthaft eine sitzungspliozeiliche Maßnahme einfangen könnte, fragt hier erst gar nicht!
 
Zu den anderen Hinweisen: Ist das Euer Ernst? Der Threadersteller ist Kläger. Ich war noch nie vor Gericht und weiß auch nicht, worum es geht. Meint Ihr wirklich, der Richter wird beim Anblick einer gepflegten Sakko-Hemd-Hose-Kombination alle guten Regeln der Rechtsprechung vergessen und den Fall des über den Zaun hängenden Apfelbaums zu ungunsten des Klägers entscheiden, da er sich vom Outfit provoziert fühlt?

Völliger Blödsinn. Das Outfit mag allenfalls in Strafprozessen eine völlig untergeordnete psychologische Rolle spielen, wenn der Angeklagte versucht äußerlich zu vermitteln, doch ein gutes Mitglied unserer Gesellschaft zu sein.

Solange du nicht im Achselshirt auftauchst, ist alles gut. Und selbst dann wird der/die Vorsitzende maximal nen Kommentar zur Angemessenheit machen.

Als ich das Obige laß, musste ich auch erstmal herzlichen lachen. Also den Tipp zum Anzug bzw. der unbedingt erforderlichen Krawatte oder ähnlichem kann man sich schenken. Am Besten man läuft vor Gericht so auf, wie man auch sonst rumläuft. Alles andere wirkt nicht authentisch. Und Einfluss auf die Entscheidung hat es eh nicht.

P.S.: Mein hochqualifizierter Kollege aus den Simpsons hat es sehr schön aufbereitet. :D Das erinnert mich daran, mal unsere Visitenkarte zu überarbeiten und die tolle "Schwammidee" endlich umzusetzen (Simpsonsinsider)
 
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