Was darf eine Fluglinie?

Guenter

Well-Known Member
Eine Fluglinie fliegt 3 Stunden zu spät ab und landet Nachts dann anstelle vom Zielflughafen bei Paris (Frankreich) auf einem anderen Flughaven bei Lüttich (Belgien).

Den protestierenden Passagieren (drunter Kinder) verschließt man die Toiletten, man schaltet das Licht aus und läßt die Passagiere im dunkelen zurück. Die Besatzung verläßt die Maschine.

Mir fehlen die Worte und ich verstehe auch nicht, dass hier nicht mal die europäische Gerichtsbarkeit energisch eingreift, um ein Zeichen zu setzen.
 
Eine Fluglinie fliegt 3 Stunden zu spät ab und landet Nachts dann anstelle vom Zielflughafen bei Paris (Frankreich) auf einem anderen Flughaven bei Lüttich (Belgien).

Den protestierenden Passagieren (drunter Kinder) verschließt man die Toiletten, man schaltet das Licht aus und läßt die Passagiere im dunkelen zurück. Die Besatzung verläßt die Maschine.

Mir fehlen die Worte und ich verstehe auch nicht, dass hier nicht mal die europäische Gerichtsbarkeit energisch eingreift, um ein Zeichen zu setzen.

Erfüllt den Tatbestand der Freiheitsberaubung und sollte zu einer Sammelklage führen!

LG
Heinz
 
Wären sie sofort ausgestiegen wären sie in den vier Stunden, die sie nun im Flieger verbracht haben, schon in Paris gewesen. :rolleyes:

Eine Entschädigung fordern hätte man nachher auch noch können...
 
@guenter:

nach dem lesen des spiegel-artikels bin ich mal wieder darin bestätigt worden, dass wahrnehmungen extrem unterschiedlich sein können...
 
@guenter:

nach dem lesen des spiegel-artikels bin ich mal wieder darin bestätigt worden, dass wahrnehmungen extrem unterschiedlich sein können...

Ich hab's bei T-Online gelesen und nicht verlinkt, da die Links nach ein paar Tagen ins Leere führen.

Bitte seien Sie so gut und schildern bitte auch Ihre Wahrnehmung. Vielleicht kann ich dann mein Bild etwas korrigieren.

Was mich erstaunt ist, dass einige die von der Fluggesellschaft getroffenen Maßnahmen als in Ordnung ansehen.
 
Bodenlose Frechheit...

Erfüllt den Tatbestand der Freiheitsberaubung und sollte zu einer Sammelklage führen!

LG
Heinz

Auf jeden Fall. Das sehe ich genau so! Das ist schon ein Grund für mich, warum ich nicht mit solchen "Billigdingern" fliege, wenn' s nicht umbedingt sein muß! Denn wenn ich eine Dienstleistung kaufe, erwarte ich ja auch, daß diese erfüllt wird.

LG Excalibur
 
Auf jeden Fall. Das sehe ich genau so! Das ist schon ein Grund für mich, warum ich nicht mit solchen "Billigdingern" fliege, wenn' s nicht umbedingt sein muß! Denn wenn ich eine Dienstleistung kaufe, erwarte ich ja auch, daß diese erfüllt wird.

Der Zielflughafen war geschlossen. Da hätte auch eine Premium-Airline den nächstgelegenen Flughafen angesteuert und dann einen Transfer-Service bereitgestellt, unabhängig von der Entschädigungsfrage. Übrigens ist damit die erkaufte Dienstleistung erfüllt.
 
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