Wenn ich mich recht erinnere, darf der Verbraucher die Ware ja prüfen und sogar benutzen und dennoch widerrufen. Ausschließen des Widerrufs geht insoweit nicht. Allerdings kommt dann Wertersatz ins Spiel, wenn der Umgang mit der Ware über das zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise "Notwendige" hinausgeht. Das wäre dann hier die Frage.
Yeap so ist es, stattdessen direkt ins Gefängnis, aber vielleicht hast Du ja eine `Aus dem Gefängnis freikaufen` Karte.ohhhh shittttt. dann gehe ich wohl nicht über los und ziehe keine 4T Mark ein...
(Nur) Dann, wenn die Frau es nicht will.Ob ein „sehen Sie, nichts dran, aber für eine saubere Beurteilung des Sitzes musste ich das öffnen“ wirklich zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten führt?
Wenn es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelt und du die 14tägige Widerrufsfrist einhälst muss der Kaufpreis erstattet werden. Was "Gutschrift" heißen soll ist unklar. Falls ein Gutschein für spätere Einkäufe gemeint ist - das reicht nicht.An Euch Juristen: Sagt mal, wie ist das eigentlich mit der Rücksendung? Hat man, wenn etwas nicht passt Anspruch auf Rücküberweisung oder nur auf eine Gutschrift?
eh klarYeap so ist es, stattdessen direkt ins Gefängnis, aber vielleicht hast Du ja eine `Aus dem Gefängnis freikaufen` Karte.
Wenn es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelt und du die 14tägige Widerrufsfrist einhälst muss der Kaufpreis erstattet werden. Was "Gutschrift" heißen soll ist unklar. Falls ein Gutschein für spätere Einkäufe gemeint ist - das reicht nicht.
Allerdings hat er die Schuhe herabgesetzt gehabt und beruft sich darauf.
Das ist völlig unerheblich. In der gesamten EU gelten die gleichen Regeln (Verbraucherschutzrichtlinie):
https://europa.eu/youreurope/citizens/consumers/shopping/guarantees-returns/index_de.htm