Nikolaus Haus
Well-Known Member
Wenn ich mich recht erinnere, darf der Verbraucher die Ware ja prüfen und sogar benutzen und dennoch widerrufen. Ausschließen des Widerrufs geht insoweit nicht. Allerdings kommt dann Wertersatz ins Spiel, wenn der Umgang mit der Ware über das zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise "Notwendige" hinausgeht. Das wäre dann hier die Frage.
Und für Nichtjuristen: mit freundlichem, höflichem fragen/erklären geht meist immer noch mal ein bisschen mehr.
N.H.