Im folgenden gehe ich immer von einer Privatperson aus...
Als Privatperson gilt das Ursprungsland-Prinzip, welches besagt, dass der Händler, in dessen Land du die Ware kaufst, dort auch die MWSt abführen muss...kaufst du als Deutscher in Frankreich, bezahlt der französische Händler die MWSt, und nicht du als Deutscher...der deutsche Fiskus geht also leer aus.
Eigentlich ist es eine ganz simple Rechnerei:
1. Was kostet der Artikel
2. Was kostet der Versand
3. Die ESt draufschlagen (Einfuhrumsatzsteuer, 19%).
4. Zollgebühren, die je nach Art der Sache anfallen, sofern der Warenwert größer 150 € ist.
Wenn man alles zusammennimmt, und immer noch günstiger wegkommt, als die Sachen hier (d.h. in der EU) zu erwerben, Glückwunsch!
Als alter Online-Shopper, der auch viel in den Staaten bestellt, kann ich nur sagen, dass ich in 7 von 10 Fällen Glück hatte, und keine ESt bezahlen musste, da der Zoll das Paket nicht kontrolliert hat, d.h. es gab keine Zweifel am deklarierten Warenwert. Für alle Zollbeamte, die das hier lesen: Danke
Richtig! Und gilt tatsächlich nur für Privatpersonen und auch nur EU weit.
Wenn man aus nicht EU-Staaten Waren kauft, sollte man also darauf achten, dass der Händler einem die Umsatzsteuer im Ursprungsland nicht berechnet. Da Exportsendungen umsatzsteuerbefreit sind, sollte dies auch grundsätzlich möglich sein.
Man würde ja auch, wenn man selbst z.B. in den USA ist und dort etwas kauft, zum Tax-Refund-Schalter gehen und sich die bezahlte MwSt erstatten lassen.
Dann gilt, wie schon mehrfach richtig genannt: Netto-Verkaufspreis + Frachtkosten (=Zollwert) * Zoll * 1,19 EUSt.
Wenn der ausländische Händler die Umsatzsteuer doch berechnet, hat man Pech, denn das befreit nicht davon, bei der Einfuhr die EUSt zu zahlen.
Aloha,
es ist übrigens egal ob ein " Deutscher beim Franzosen " kauft oder sonst wer ( z.B ein in D lebender Franzose kauft beim Deutschen der in F ein Geschäft hat ein )