Online-Shops mit internationalen Versand

Eigentlich ist es eine ganz simple Rechnerei:

1. Was kostet der Artikel
2. Was kostet der Versand
3. Die ESt draufschlagen (Einfuhrumsatzsteuer, 19%).
4. Zollgebühren, die je nach Art der Sache anfallen, sofern der Warenwert größer 150 € ist.

Wenn man alles zusammennimmt, und immer noch günstiger wegkommt, als die Sachen hier (d.h. in der EU) zu erwerben, Glückwunsch!

Als alter Online-Shopper, der auch viel in den Staaten bestellt, kann ich nur sagen, dass ich in 7 von 10 Fällen Glück hatte, und keine ESt bezahlen musste, da der Zoll das Paket nicht kontrolliert hat, d.h. es gab keine Zweifel am deklarierten Warenwert. Für alle Zollbeamte, die das hier lesen: Danke :D
 
Ehrlich gesagt weiß ich nicht genau, wo da jetzt der Unterschied ist. Kannst du mir den erklären?

Im folgenden gehe ich immer von einer Privatperson aus...

Als Privatperson gilt das Ursprungsland-Prinzip, welches besagt, dass der Händler, in dessen Land du die Ware kaufst, dort auch die MWSt abführen muss...kaufst du als Deutscher in Frankreich, bezahlt der französische Händler die MWSt, und nicht du als Deutscher...der deutsche Fiskus geht also leer aus.
 
Ich denke der Unterschied besteht in den Steuersätzen. Was der Zoll dann von mir als Österreicher will, eben auch 19 % oder weniger oder mehr :confused::confused::confused:
 
Zuletzt bearbeitet:
Klar, der Unterschied besteht in den Mehrwertsteuersätzen der einzelnen EU-Länder. Der Zoll ist davon aber unabhängig, der wird ja nur erworben, um das Einführen "fremder" Waren in ein Land unattraktiver zu machen --> Protektionismus...
 
Im folgenden gehe ich immer von einer Privatperson aus...

Als Privatperson gilt das Ursprungsland-Prinzip, welches besagt, dass der Händler, in dessen Land du die Ware kaufst, dort auch die MWSt abführen muss...kaufst du als Deutscher in Frankreich, bezahlt der französische Händler die MWSt, und nicht du als Deutscher...der deutsche Fiskus geht also leer aus.


Richtig! Und gilt tatsächlich nur für Privatpersonen und auch nur EU weit.
Wenn man aus nicht EU-Staaten Waren kauft, sollte man also darauf achten, dass der Händler einem die Umsatzsteuer im Ursprungsland nicht berechnet. Da Exportsendungen umsatzsteuerbefreit sind, sollte dies auch grundsätzlich möglich sein.
Man würde ja auch, wenn man selbst z.B. in den USA ist und dort etwas kauft, zum Tax-Refund-Schalter gehen und sich die bezahlte MwSt erstatten lassen.
Dann gilt, wie schon mehrfach richtig genannt: Netto-Verkaufspreis + Frachtkosten (=Zollwert) * Zoll * 1,19 EUSt.
Wenn der ausländische Händler die Umsatzsteuer doch berechnet, hat man Pech, denn das befreit nicht davon, bei der Einfuhr die EUSt zu zahlen.
 
Eigentlich ist es eine ganz simple Rechnerei:

1. Was kostet der Artikel
2. Was kostet der Versand
3. Die ESt draufschlagen (Einfuhrumsatzsteuer, 19%).
4. Zollgebühren, die je nach Art der Sache anfallen, sofern der Warenwert größer 150 € ist.

Wenn man alles zusammennimmt, und immer noch günstiger wegkommt, als die Sachen hier (d.h. in der EU) zu erwerben, Glückwunsch!

Als alter Online-Shopper, der auch viel in den Staaten bestellt, kann ich nur sagen, dass ich in 7 von 10 Fällen Glück hatte, und keine ESt bezahlen musste, da der Zoll das Paket nicht kontrolliert hat, d.h. es gab keine Zweifel am deklarierten Warenwert. Für alle Zollbeamte, die das hier lesen: Danke :D

Aloha,

endlich mal jemand der es einfach auf den Punkt bringt :

Was kostet irgendwas mit allem wenn es auf meinem Schreibtisch liegt. Mehr isses einfach nicht.

Ich hab so eine Barbour Jacke für umgerechnet 99 Euro bekommen mit allem ( Zoll und Einfuhrumsatzsteuer ) die in UK 200 und in D 250 gekostet hätte. Das beste aber war daran, duie Farbe gab es eh nicht in der EU :p

Immer diese Horrornews von einigen Usern die es letztendlich einfach nicht ganz umreissen sind einfach unangebracht.

grüsse Simon
 
Richtig! Und gilt tatsächlich nur für Privatpersonen und auch nur EU weit.
Wenn man aus nicht EU-Staaten Waren kauft, sollte man also darauf achten, dass der Händler einem die Umsatzsteuer im Ursprungsland nicht berechnet. Da Exportsendungen umsatzsteuerbefreit sind, sollte dies auch grundsätzlich möglich sein.
Man würde ja auch, wenn man selbst z.B. in den USA ist und dort etwas kauft, zum Tax-Refund-Schalter gehen und sich die bezahlte MwSt erstatten lassen.
Dann gilt, wie schon mehrfach richtig genannt: Netto-Verkaufspreis + Frachtkosten (=Zollwert) * Zoll * 1,19 EUSt.
Wenn der ausländische Händler die Umsatzsteuer doch berechnet, hat man Pech, denn das befreit nicht davon, bei der Einfuhr die EUSt zu zahlen.

Aloha,

es ist übrigens egal ob ein " Deutscher beim Franzosen " kauft oder sonst wer ( z.B ein in D lebender Franzose kauft beim Deutschen der in F ein Geschäft hat ein )

Zoll und Steuertechnisch gesehen sind dies die sogenannten " Grenzüberschreitenden Ein und Verkäufe, unterteilt in EU und NON EU, diese bezieht sich auf die Umsatzsteuer die entweder mit fakturiert wird ( EU ) oder eben nicht muss ( Non EU )

Wer also im NON EU Kauft, sollte darauf bestehen eine Umstatzsteuer befreite Rechnung zu erhalten. ( z.B aus Schweiz oder Norwegen, ist man Unternehmer und hat eine USTID '# kann man dies auch verlangen und bezahlt über die " ZM " ( zusammenfassende Mitteilung ) dann die Dt UST von 19% ( macht Sinn wenn im EU Ausland ein höherer UST Satz besteht und je höher der Preis ist natürlich. )

Alles ganz einfach die Thematik

grüsse Simon
 
Aloha,

es ist übrigens egal ob ein " Deutscher beim Franzosen " kauft oder sonst wer ( z.B ein in D lebender Franzose kauft beim Deutschen der in F ein Geschäft hat ein )


Vollkommen richtig, es geht um das Land, in dem man seinen Erstwohnsitz hat...als Deutscher ist in diesem Zusammenhang jemand zu sehen, der seinen Erstwohnsitz in Deutschland hat. Da kann er auch gerne aus Papa-Neuginea kommen :)
 
Guten Abend,

da doch nicht alles aktuell war was hier zum Thema Zoll geschrieben wurde hier mal der direkte Link der alles erklärt.

Unklar formuliert ist eigentlich nur:

"Bemessungsgrundlage Zollwert ... gegebenenfalls zuzüglich der Versandkosten (z.B. Porto, Frachtkosten, Verpackungskosten)."

Dieses gegebenenfalls ist absolut Gummi, beim örtlichen Zollamt wurde mir gesagt das es eine Durchführungsbestimmung gibt welche regelt das die Versandkosten nicht mit eingerechnet werden sollen wenn diese eindeutig ausgewiesen sind. Ich weiß aber von anderen Sammlerfreunden (LP's) das es da immer wieder Ärger gibt. Bei mir wurde es aber seid der Änderung immer so gehandhabt.

Schönen Gruß!
 
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