Noch was (war zu spät dran, um obigen Beitrag zu editieren) ... wer nicht ganz schwindelfrei ist, kann auf Autobahnbrücken Probleme bekommen. Ich hab da immer ganz schön geschwitzt. Von höheren LKW aus wirken die üblichen Begrenzungsmauern wie Randsteine, und man bekommt ungut mit, welch klaffender Abgrund sich da so unter mancher Brücke auftut. ...

So einen kenne ich auch. Der hält die Brücken noch nicht mal auf dem LKW-Beifahrersitz aus. Streckenempfehlung: Autobahn Würzburg - Kassel so kurz vor Fulda hats einige schöne Autobahnbrücken zum zittern.
 
Ich habe mich nun für eine Fahrschule entschieden. Viel Auswahlmöglichkeiten hatte ich auch nicht. Besonders im Bereich der Fahrzeuge ist alles ziemlich gleich.

So ähnlich sieht mein Schulungsgerät aus.

Artego%20m%20Anh.jpg
 
Mir hat man gesagt das ich erst einmal gucken soll das ich einfach und schnell durch die Prüfung komme. Danach kann ich dann üben wenn es nicht mehr ganz so teuer ist. Habe zum Glück auch die Möglichkeit dies dann zu machen auf einem freien Gelände. Da kann ich am Wochenende dann an Rampen ran rangieren so viel ich will.
 
Nun habe ich mir eine Fahrschule gesucht die für mich günstig zu erreichen ist und von der ich Gutes gehört habe. Soweit läuft das auch alles. Nur bei einer Sache habe ich ein Problem. Meine Fahrschule liegt in einem anderen Landkreis als mein eigener Kreis.

Nun weigern sich die Behörden mir die Prüfung im anderen Landkreis abzunehmen bzw. sie bestehen darauf das es in dem Landkreis stattfindet in dem man wohnt. Es gibt eine Sonderregelung. Nur das hat dann mit Ausbildung usw. zu tun.

Nur ich mache ja den Spaß privat und habe nur den Grund der besseren Erreichbarkeit der Fahrschule.

Eine Auskunft wo das genau in der FeV steht hat mir kein Beamter geben können oder wollen. Nun habe ich mir überlegt eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die örtliche Führerscheinstelle (Beamten und Landrat) bei der bayrischen Staatsregierung einzureichen mit "Vermutung auf Zusammenarbeit der Sachbearbeiter mit den Fahrschulen im Landkreis". Hört sich jetzt vielleicht ein bisschen hart an. Nur ich denke mal umso "bedrohlicher" es sich anhört umso höher ist die Chance meinen Wunsch durchzusetzen.

Hat so etwas Aussicht auf Erfolg oder ist das eine dumme Idee die mir heute eingefallen ist? Passieren wird sowieso keinem Beamten etwas da keine Krähe der anderen ein Auge aushackt.


Gibt es keine freie Fahrschulwahl bzw. Wahl des Prüfungsortes? Was sind Alternativen? Hat jemand Tipps für mich? Gerne auch per PN.
 
Nun habe ich mir überlegt eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die örtliche Führerscheinstelle (Beamten und Landrat) bei der bayrischen Staatsregierung einzureichen mit "Vermutung auf Zusammenarbeit der Sachbearbeiter mit den Fahrschulen im Landkreis". Hört sich jetzt vielleicht ein bisschen hart an. Nur ich denke mal umso "bedrohlicher" es sich anhört umso höher ist die Chance meinen Wunsch durchzusetzen.

Nicht so halbherzig. Ich würde gleich zum EuGHMR gehen oder vor Ramsauers Ministerium mit Selbstverbrennung drohen.
 
Nicht so halbherzig. Ich würde gleich zum EuGHMR gehen oder vor Ramsauers Ministerium mit Selbstverbrennung drohen.

Das ist dann die zweite Stufe.:) Im Prinzip will ich ja niemanden etwas Böses. Ich denke nur dann werden die sich vom Amt her zum Fall äußern und auch in ihren Gesetzbüchern gucken was erlaubt ist und nicht bzw. wie der genaue Wortlaut ist.
 
... Meine Fahrschule liegt in einem anderen Landkreis als mein eigener Kreis.

Nun weigern sich die Behörden mir die Prüfung im anderen Landkreis abzunehmen bzw. sie bestehen darauf das es in dem Landkreis stattfindet in dem man wohnt. ...

Man sollte mit dem Lebensfluss leben und nicht dagegen.

Warum hat Dich der Fahrlehrer nicht darauf hingewiesen? Ihm sollte die Problematik bekannt sein und er sollte eine Lösung dafür haben. Notfalls würde ich die Fahrschule wechseln, denn gegen den Amtschimmel anzugehen ist für einen Laien zu zermürbend.
 
Kosten wären mir egal und vom Aufwand würde es schon gehen. Habe momentan kein Hobby und in den Wintermonaten auch keine Beschäftigung. Ich denke mal da kann ich mir mit der Theorie den Abend "versüßen". :)

Die Quali will ich nicht machen. Eigentlich reicht mir C für den Vereins-LKW. Nur wenn ich mal dabei bin dann will ich es gleich richtig machen. Deswegen denke ich mal ist CE ganz in Ordnung.

Beim Bund war der Führerschein CE ein 4 Wochen-Vollzeitkurs, davon zwei Wochen Anhänger. Für so mal eben wäre es mir zu aufwendig. Wenn du allerdings meinst, du brauchst einen ganzen Winter für die Theorie, würde ich mir ernste Sorgen machen. :D
 
@Guenter

Mein Fahrlehrer hat mich natürlich darauf hingewiesen und er sagt auch das wir in meinem Landkreis fahren können. Blöd ist nur das ich in meinem Landkreis viel weiter zur Fahrstunde hätte bzw. zur Stadt als wie im anderen Kreis. Deswegen dachte ich mir das ich es mal probieren kann das mit dem Prüfungsort zu ändern.



@ojessen

Das mit der Theorie geht auch schneller als ich dachte. Drei Wochen habe ich jetzt und in 1,5 Wochen wird der Rest durch sein.
 
Ich habe mich nun für eine Fahrschule entschieden. Viel Auswahlmöglichkeiten hatte ich auch nicht. Besonders im Bereich der Fahrzeuge ist alles ziemlich gleich.

So ähnlich sieht mein Schulungsgerät aus.

Artego%20m%20Anh.jpg


So ein Gespann, also 7,49tonnen-Motorwagen plus Hänger mit Tandem-Achse, durfte man früher mit dem ganz normalen Autoführerschein fahren; noch zu Zeiten, als ich den Führerschein (in den frühen Neunzigern) gemacht hab, war das so ... also wirklich nur mit dem normalen Autoführerschein Klasse 3, man brauchte nicht mal einen Zusatz für den Hänger. Manches war früher vielleicht wirklich ein bisschen zu großzügig. So ein Zug fährt sich zwar einfach, hat aber dennoch schon eine gewisse Dimension, an die man sich erst gewöhnen sollte. Insofern ist es schon angebracht, dass der Gesetzgeber da strenger geworden ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Oben