Frage an die Juristen: Habe auf eBay von Privat Socken ersteigert. Die gelieferten Socken stimmen nicht mit dem Bild in der Auktion überein (Bild zeigt Herringbone-Muster, gelieferte Socken haben Ripp bzw. Streifenmuster, Farben stimmen auch nicht mit denen im Bild überein). Der Verkäufer sagt, dass das ein Versehen sein müsse und er keine anderen Herringbone-Socken mehr habe, gegen die er die mir gelieferten umtauschen könne. Könnte ich theoretisch verlangen, dass er die die Herringbone-Socken beim Hersteller nachkauft und mir liefert?