Heute gekauft Teil III

Klar...

Der Klassiker im Kurs war immer der Nachbar, der mit dem Gewehr den kirschlauenden Nachbarsjungen vom Baum schießt...



Not.

Es war ja Articus der den Eindruck erweckte dass Einschränkungen zu "Not kennt kein Gebot" erst neueren Datums sind. Was ich seltsam fand (daher die Rückfrage), aber er ist natürlich deutlich mehr Jurist als ich, was sicher niemand von uns beiden bedauert... ;)

N.H.
 
So war es nicht gemeint. Die Beschränkung ist ja schon gesetzlich angelegt, ergibt sich aus § 32 selbst ("erforderlich") und § 33 StGB, der einen Notwehrexzess nur dann straflos stellt, wenn er aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken geschieht. Ich meine nur wahrzunehmen, dass sich die Grenzen der Erforderlichkeit ebenso verschieben wie die Frage, wann denn eine konkrete Gefahr besteht, gegen die ich mich zur (Not-) Wehr setzen darf. Immer wieder heikel z.B. beim Umgang mit Einbrechern. Hier ergreift man in D besser die Flucht, während man sie in den USA seit den stand-your-ground-laws bedenkenlos über den Haufen schießen darf. (Was wiederum auch zu Auswüchsen führt, wenn es sich gar nicht um Eindringlinge handelte, dies aber irrig angenommen wurde.)
 
Gratuliere zum schönen Messer. Es gibt widersprüchliche Aussagen zur 42a WaffG Konformität bei diesem Messer. Angeblich soll es ok sein wenn man Flipper und/ oder Aufklapphilfe abschraubt. Ich habe aber auch schon Gegenteiliges gelesen. Hast du dich da vorher schlau gemacht oder ist das nur für die Sammlung und als Handschmeichler gedacht?

Nun, das ist das Konzept dieses Messers: es gemäß der eigenen Präferenzen und der lokalen Gesetzeslage anpassen zu können. Der Cop, der Dich nicht mag, wird es aber auch ohne Öffnungshilfen unter Aufbietung enormer Fingerfertigkeit mit einer Hand öffnen und dann hast Du ein Problem. Ich gehöre nun nicht zu einer Zielgruppe, die häufiger spontanen Durchsuchungen ausgesetzt ist, aber wozu das Risiko eingehen. Für unterwegs habe ich ein 42a konformes Messer.
 
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