Lionel_Hutz
Well-Known Member
AGBen ist keineswegs falsch, da AGB auch Singular sein kann. Ansonsten würde ich diese Sicht mal als leicht übertrieben rechtspositivistisch bis blauäugig betrachten. Ich erkläre fast jeden Tag verwunderten Menschen, warum sie bestimmte Sachen selbst im kaufmännischen Verkehr vermutlich nicht vereinbaren können, es wegen dieses Zweifels jedenfalls nicht sollten.AGB ist bereits doe Mehrzahl.
Ansonsten herrscht i Deutschland Vertragsfreiheit. Und somit sind die AGB gültig. Der Kunde stimmt ihnen ja freiwillig zu.
Beim überfliegen ist mir kein Punkt aufgefallen der gegen geltendes recht verstoßen könnte.
Sichwort Verbraucherschutz oder der gleichen.
Bei dem genannten § 5 kann ich aber auch nicht sehen, warum der nicht gelten sollte. Überraschend ist er als Klausel wohl nicht, da die dieses lächerliche Geheimnisgetue ja institutionalisiert haben. In die allgemeinen Klauselverbote mit und ohne Wertungsmöglichkeit fällt's auch nicht und eine ansonsten unangemessene Benachteiligung, insb. Abweichen von Grundgedanken der gesetzlichen Regelung ist es auch nicht. Vertraulichkeit ist eine absolut normale Vereinbarung, bei vielen Dienstverträgen ist sie sogar gesetzlich vorgeschrieben und die Verletzung strafbewehrt.
Ansonsten halte ich den im Ausgangspost an den Tag gelegten Altruismus für lächerlich bis unverschämt. Den 10%-Rabattgutschein für die erfolgreiche Werbung neuer Mitglieder nimmt der Ausgangsposter als echter Altruist sicher nur murrend in Kauf. Hier hat noch jeder innerhalb von maximal 2h eine Best Secret-Einladung eines anderen Forsten erhalten, der eine wollte. Und es haben demnach auch schon unterschiedlichste Foristen von dem Gutschein profitiert (ich auch schon).
Sich hier hinzustellen und marktschreierisch den Altruisten zu geben, der das Einladungswesen monopolisieren möchte, finde ich schon frech.
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