Bestsecret

Status
Nicht offen für weitere Antworten.
AGB ist bereits doe Mehrzahl.
Ansonsten herrscht i Deutschland Vertragsfreiheit. Und somit sind die AGB gültig. Der Kunde stimmt ihnen ja freiwillig zu.
Beim überfliegen ist mir kein Punkt aufgefallen der gegen geltendes recht verstoßen könnte.
Sichwort Verbraucherschutz oder der gleichen.
AGBen ist keineswegs falsch, da AGB auch Singular sein kann. Ansonsten würde ich diese Sicht mal als leicht übertrieben rechtspositivistisch bis blauäugig betrachten. Ich erkläre fast jeden Tag verwunderten Menschen, warum sie bestimmte Sachen selbst im kaufmännischen Verkehr vermutlich nicht vereinbaren können, es wegen dieses Zweifels jedenfalls nicht sollten.

Bei dem genannten § 5 kann ich aber auch nicht sehen, warum der nicht gelten sollte. Überraschend ist er als Klausel wohl nicht, da die dieses lächerliche Geheimnisgetue ja institutionalisiert haben. In die allgemeinen Klauselverbote mit und ohne Wertungsmöglichkeit fällt's auch nicht und eine ansonsten unangemessene Benachteiligung, insb. Abweichen von Grundgedanken der gesetzlichen Regelung ist es auch nicht. Vertraulichkeit ist eine absolut normale Vereinbarung, bei vielen Dienstverträgen ist sie sogar gesetzlich vorgeschrieben und die Verletzung strafbewehrt.

Ansonsten halte ich den im Ausgangspost an den Tag gelegten Altruismus für lächerlich bis unverschämt. Den 10%-Rabattgutschein für die erfolgreiche Werbung neuer Mitglieder nimmt der Ausgangsposter als echter Altruist sicher nur murrend in Kauf. Hier hat noch jeder innerhalb von maximal 2h eine Best Secret-Einladung eines anderen Forsten erhalten, der eine wollte. Und es haben demnach auch schon unterschiedlichste Foristen von dem Gutschein profitiert (ich auch schon).

Sich hier hinzustellen und marktschreierisch den Altruisten zu geben, der das Einladungswesen monopolisieren möchte, finde ich schon frech.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt in Deutschland schon eine sogenannte AGB Kontrolle. 305 ff. BGB. Ich würde aber ungern testen was die Gerichte zu der Klausel sagen ;) Eine "überraschende Klausel" ist es eher nicht.
 
Also erst einmal möchte ich sagen, dass ich es bestimmt nicht auf die 10% für erfolgreiche Mitgliederwerbung abgesehen habe. Darauf kann ich (und würde ich) gut und gerne verzichten!Auf 3-9€ mangelt es nicht! Ich bin seit einem Jahr hier, habe noch nie von einem Foristen eine Einladung zu irgendeiner privaten Community erhalten! Deshalb dachte ich (falsch gedacht), wenn man irgendwo Mitglied ist und man nicht so leicht da reinkommt, kann man das kollegial anderen anbieten. Wieso auch nicht?! Aber wieder zeigt sich bei einigen Kommentaren leider unsere Ellbogengesellschaft! Leider war ich natürlich recht blauäugig und habe nicht daran gedacht (nach ca. 4Jahren Mitgliedschaft) die AGB´s nochmal durchzulesen. Meinen Anfangspost (mit dem Angebot) ziehe ich deswegen zurück.

Wie bereits gesagt lass ich mich hier nicht als Person hinstellen, die etwas monopolisieren möchte! Daher bitte ich nochmals die Moderatoren diesen Thread zu löschen .
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei dem genannten § 5 kann ich aber auch nicht sehen, warum der nicht gelten sollte. Überraschend ist er als Klausel wohl nicht, da die dieses lächerliche Geheimnisgetue ja institutionalisiert haben.

Dann bin ich blauäugig und verstehe nun auch endlich, weshalb ich in Vertragsrecht schlechte Noten hatte. Für mich als Kunde bei einem Händler in einem marktwirtschaftlich freien Land ist es vollkommen überraschend, dass ich den Kauf bei diesem Händler nicht weiterempfehlen dürfen soll.

...bei vielen Dienstverträgen ist sie sogar gesetzlich vorgeschrieben und die Verletzung strafbewehrt.

Wenn die mir ein Dampfbügeleisen verkaufen, ist das aber kein Dienstvertrag.

Ich bin weiterhin der Ansicht, dass eine solche Regelung in etwa die rechtliche Verbindlichkeit hat, wie es eine Regelung hätte, die mich zum Werbungmachen im Internet verpflichten sollte.

(In den Vertragsrecht-Wiederholungsprüfungen war ich ebenfalls schlecht, diese Sturheit in juristischen Fragen hatte ich schon immer.)
 
Eigentlich steht dort ja nicht, dass man nicht einem Kumpel vom VHS-Bügelkurs von seinem Schnäppchen bei BestSecret erzählen kann. Denn sonst wäre das Einladen ja überflüssig. Man soll es nur nicht laut herausposaunen, quasi soll es ein nicht-geheimer Geheimtipp sein. Wenn ich das Prinzip richtig verstehe, ich bin dort nämlich kein Mitglied.
Aus der Sichtwarte finde ich die Klausel, man soll nur hinter vorgehaltener Hand diskrete Mund-zu-Mund-Propaganda betreiben, nicht überraschend.
Aber so ist es bei der Juristerei. Ein Sachverhalt, zwei Juristen, fünf Meinungen.
 
AGB ist bereits doe Mehrzahl.
Ansonsten herrscht i Deutschland Vertragsfreiheit. Und somit sind die AGB gültig. Der Kunde stimmt ihnen ja freiwillig zu.
.

Das ist leider totaler Quatsch. ;)
Wie die Kollegen schon geschrieben haben, werden AGB durch 305 ff BGB eingeschränkt. Es gibt jede Menge da draußen, die unwirksam sind. Arbeitsverträge sind immer super Beispiele. Ich wette, fast jeder eurer Arbeitsverträge, so ihr welche habt, hat unwirksame Klauseln. Egal, was ihr unterschrieben habt.

Ob die obige AGB wirksam ist...so ist sie für mich erstmal völliger Blödsinn. Was soll denn passieren, wenn man sich nicht dran hält? Das ist auch bloß Teil des Werbekonzeptes. Mehr nicht.
 
Status
Nicht offen für weitere Antworten.
Oben