Newton
Well-Known Member
Das gilt spätestens seit Schrems II nur, so lange die Server innerhalb der EU stehen (wo wiederum die DSGVO auch für die Serverbetreiber gilt).
Wie Edward Snowden bewiesen hat, ist das Unsinn - die "großen amerikanischen Anbieter" sind sogar verpflichtet, Abhörschnittstellen für "die Guten" bereitzustellen. Und glaub mal nicht, dass etwas, was "die Guten" einsehen können, "den Bösen" verschlossen bleibt.
Hätte ich einen Staubsaugerroboter, würde der aber auch keine Bilder von mir ins Internet übertragen.
Spannende Unterhaltung, ich befürchte nur, dass zunehmend einige nervt ;-)
Danke für den Hinweis zu den inländischen Servern. Bedeutet also wenn die Server amerikanischer Ubternehmen in Deutschland betrieben werden, dann ist alles gut ! ;-)
Zum zweiten Kommentar: und Du glaubst, nur weil es noch keiner wie Snowden in den USA geschafft hat, chinesische Geheimdokumente zu leaken, dass es da nichts gibt ? Ich vermute eher, dass alle die das versucht haben, nicht mehr so lange mit ihren Angehörigen skypen können wie der Snowden ;-)