Ist das nicht ein Widerspruch in sich? Dient eine solche Arbeit nicht per se der Forschung und ist damit zur Veröffentlichung verdammt? Ansonsten verstünde ich auch den Sinn des Aufwandes nicht.

Sinn des Aufwands = Nachweis der Fäigkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten zwecks Abschlußerwerb. Daher nicht zur Veröffentlichung verdammt - zumindest nicht innerhalb der gesetzten Sperrfrist.
 
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