Aspinal of London

...oder aber vor Gericht zu ziehen, da die Belastung des Verbrauchers mit den Versandkosten bei Retouren europarechtswidrig ist. Aber wer hat schon so viel Zeit und Muße?
 
...oder aber vor Gericht zu ziehen, da die Belastung des Verbrauchers mit den Versandkosten bei Retouren europarechtswidrig ist.
Nein, ist es nicht. Die Übernahme der Rücksendekosten ist, ich schrieb es an anderer Stelle bereits, ein verbraucherfreundlicher deutscher Sonderweg, dessen Beschreiten die EU den einzelnen Mitgliedsstaaten offen gelassen hat. Nach Artikel 7 Abs. (4) hat der Anbieter dem Verbraucher nur den Betrag zu erstatten, den er von diesem erhalten. Die Kosten der Rücksendung gehören nicht dazu.
 
Ist mir sehr wohl bewusst. Allerdings darf ein Verbraucher durch ein grenzüberschreitendes Verbrauchergeschäft nicht unter das Level des Verbraucherschutzes in seinem eigenen Land fallen, er darf also nicht schlechter stehen als bei einem Kauf im Inland. Einem deutschen Verbraucher dürfen die Kosten daher nicht berechnet werden.
 
Danke für eure zahlreichen Antworten.
Doch wie hätte ich es denn machen sollen?
Wenn ich das Paket unfrei zurück geschickt hätte, dann wäre es mit Sicherheit nicht angenommen worden.
Und ich hätte noch das Strafporto zahlen dürfen, wenn alles wieder zurück zu mir gekommen wäre.
 
Es gibt wohl keine gangbare Alternative zur eigenen Tragung der Versandkosten, da man es bei solchen Beträgen vernünftigerweise nicht auf einen komplizierten Prozess ankommen lässt. Ich nehme diese Unannehmlichkeit auch so hin - und ich bestelle sehr häufig von den britischen Inseln. Wenn man nach einigen Versuchen erst einmal weiß, wo man welche Produkte am Besten erwerben kann, minimiert sich das Kostenrisiko.
 
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