Sammelthread für hässliche Modefundstücke

ich denke nicht, dass die nötige Schöpfungshöhe erreicht worden ist.
Vorsicht Falle: Sollte das Foto kein Werk im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG sein (was gut vertretbar ist), sondern ein einfaches Lichtbild, ist es trotzdem nach § 72 UrhG urheberrechtlich geschützt. Wesentlicher Unterschied ist die verkürzte Schutzfrist von 50 Jahren nach Veröffentlichung (statt 70 Jahre nach Tod des Urhebers).

Man darf es also schon in 50 Jahren posten, statt erst in - keine Ahnung wie alt der Fotograf ist - sagen wir mal ca. 100 Jahren.

Wirklich schutzfrei sind bei Abbildungen nur Abbildungen zweidimensionaler Abbildungen, da bereits ein Foto eines dreidimensionalen Körpers ein Lichtbildschutz genießt (der Screenshot eines Fotos hingegen nicht).
 
Ich dachte, sie hätten es wegen der schlecht sitzenden Anzüge getauscht...

https://www.welt.de/politik/deutsch...-Bundesinnenministerium-tauscht-Foto-aus.html
Was ich ja eigentlich auch noch sagen wollte: Die sind halt konsequent bei der Umsetzung des Grundsatzes sich nicht besser zu kleiden als der Chef. Im Falle von Seehofers geklebten Rüstungen und schlecht gebundenen Kaufhauskrawatten, sind da einige eh schon zu gepflegt unterwegs.
 
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