Probleme mit einem Anzug

Jerick

Well-Known Member
Hi ihr.

Ich habe mir im Mai diesen Jahres einen Anzug von Cerruti 1881 bei "http://www.intermoda-muenster.de/" gekauft. Der Anzug ist an sich super und ich bin top zufrieden.
Ich habe diesen Anzug ab und an mal mit einem gestreiften Hemd angehabt. Alles kein Problem.

Jetzt hab ich ihn bei der Hochzeit meines Bruder mit einem weißen Hemd getragen und was passiert? Die ganzen Achseln waren blau! Leider habe ich danach, am nächsten Tag, nochmal diesen Anzug getragen, diesmal mit einem CT Hemd meines Bruders. Auch blau.

Nun war ich vor einigen Tagen bei dem Händler, der total verwirrt deswegen war. Er hat den Anzug zur Schneiderein geschickt, damit die mal sieht, woran es liegen kann. Heute habe ich den Anzug abgeholt. Leider hat die Schneiderein nichts dazu geschrieben, was sie gemacht hat.

Nun hat der Händler mir, zwecks Entschädigung, mir ein Cerruti Hemd in die Hand gedrückt, da meines ja versaut ist. (Auch die Wäscherei hat es bei meinem Bruder nicht rausbekommen).

Nun ist meine Frage: Habe ich seitens des Herstellers und/oder des Händlers Anspruch auf kompletten Ersatz der Hemden?
Meines war ein Stenströms und teurer als das Cerruti-Hemd. Nun habe ich das aber schon angenommen. Fehler?
Hat jemand da vllt. juristische Hilfe für mich?
 
ich bin Betriebswirt und kein Jurist aber hier ist, würde ich sagen ein mehrschichtiges Problem.

Zum einen ist der Verkäufer bzw. der Hersteller in der Pflicht einen entstandenen Schaden durch seine Ware auszugleich. Sprich abzustellen, wenn das nicht geht zu ersetzen. Im Prinzip liegt hier wohl schon eine Störung des Kaufvertrages vor (Güte der Ware ist nicht erfüllt, färbt ab). Hier müssen aber die rechtlichen Anspruchsgrundlagen genau betrachtet werden.

Problem 1: Du hast ein Kulanzhemd angenommen, dass dürfte Dein 1. beschädigtes Hemd ersetzen (Argumentiere das Dir jetzt erst wirklich bewußt ist, dass es sich um keinen gleichwertigen Ersatz handelt. Der Schaden muss behoben werden!)
Problem 2: Du musst, versuchen, dass CT Hemd zu beanstanden. Auf Kulanz dürfte sich da was machen lassen - aber Du musst zu Recht damit rechnen das Dir der Verkäufer mitteilt: "Warum haben Sie es besseren Wissens einen zweiten Tag getragen?". Argumente wie "ich brauchte den Anzug auch am zweiten Tag" dürften (rechtlich) nicht viel zählen.

Tipp: Versuche mit erst mit leichten Druck zu argumentieren, zwei Hemden beschädigt, Du kannst von einem Anzug in dieser Preis- und Qualitätsklasse mehr erwarten. Ausserdem ist Dir ein Schaden von zwei Hemden entstanden.

Sperrt sich der Verkäufer (und dieser Tipp ist jetzt rechtlich fragwürdig) kannst Du auch daraufhinweisen das Du diesen Laden (falls Du künftig dort nicht mehr kaufst) nicht empfehlen kannst... Er kann sich dann leicht ausrechnen was Du meinst.

Der Pflicht einer Nachbesserung ist er nachgekommen, hierzu hat er rechtlich einen Anspruch - sollte es immer noch nicht besser geworden sein (färbt immer noch) darf er nochmal nachbessern. Gerade im high end Bereich sind viele Verkäufer aber Kulant...was eine Wandelung betrifft. Aber das ist Zukunftsmusik.

Vielleicht ist es ersteinmal ein Ansatz.

Gruß

Carsten
:)
 
Keine Ahnung von der rechtlichen Seite, aber was ist das denn bitte! Ist mir noch nie zu Ohren gekommen, ein Anzug der abfärbt... hätte garnicht gedacht, dass das technisch möglich ist.
 
Keine Ahnung von der rechtlichen Seite, aber was ist das denn bitte! Ist mir noch nie zu Ohren gekommen, ein Anzug der abfärbt... hätte garnicht gedacht, dass das technisch möglich ist.

Das haben wohl alle gedacht. Dem Ladenbesitzer war es auch vollkommen neu.

Der guckt....schaut sich das an...schaut so: :eek:

"Das habe ich ja noch nie gesehen. Aber das ist mal eine Herausforderung".

Wir sind halt erstmal nachdem die Schneiderein zu Gange war, so verblieben, dass ich jetzt nochmal mit einem weißen Hemd probe trage (ich nehme dafür ein weißes T-Shirt) und schaue wie es sich abfärbt/ob es sich abfärbt.

Grade in der Preiskategorie von Cerruti (UVP: 800€) sollte das nicht vorkommen...finde ich.
 
Schweiß ist ja nicht ein bloßes Problem des (eig. ungewöhnlichen ) Abfärbens auf das Hemd als des viel häufigeren Problems des Entstehens von Schweißrändern und "Stoffauflösungen" (Peeling & Co.) außen am Sakko, nämlich in den Achselhöhlen.

Hallo Camlot,

interessanter Weise habe ich das Problem (Schweißränder) bei keinem Sakko? Aber praktisch scheint es mir dennoch zu sein.
 
Ich habe noch eine Frage und ich hoffe, ihr könnt da weiter helfen.

Das Problem ist: Aus den Hemden geht es nicht ganz raus. Allerdings hat die Mutter meiner Freundin die Flecken mal mit Gallseife behandelt und tatsächlich es ist weniger geworden. Das Hemd meines Bruders ist ebenfalls noch leicht fleckig, trotz Reinigung.

Was habt ihr noch für Empfehlungen? Bleichung will ich erstmal nicht anwenden ;)
 
Gallseife ist gut. Handelsüblicher Vorwasch-Spray ist genauso gut. Es tut auch der Billige von Schlecker. Einwirken lassen und dann das Hemd richtig waschen. Also bei 60 Grad. Stoffe und Einlagen, die das nicht vertragen sind - nunja, minderwertig. ;)

Servus, C.

Hi Camlot,

der erste Versuch mit Gallseife war schon mal ganz gut. Als nächstes wird mal Fleckensalz versucht. Alles was gut funktioniert, aber eben das Hemd nicht ruiniert. 60 Grad hält das Hemd bisher super aus xD
 
Meine unverbindliche und vereinfachte Einschätzung: Wenn die Verfärbungen vom Anzug stammen, kannst Du von dem Verkäufer Ersatz der beschädigten Hemden verlangen, es sei denn, er weist nach, daß er nicht schuldhaft gehandelt hat. Daß Du ein Ersatzhemd angenommen hast, ändert daran zunächst nicht viel, es sei denn, Ihr habt vereinbart, daß damit Deine Ansprüche abgegolten sind. Zu bedenken ist aber, daß Dich hinsichtlich des CT-Hemdes ein nicht geringes Mitverschulden treffen dürfte, weil Du trotz der erkannten Gefahr den Anzug ein zweites Mal getragen hast. Außerdem kannst Du nur den Wiederbeschaffungswert der gebrauchten Hemden (bestimme den mal...) ersetzt verlangen. Eine Haftung des Herstellers kommt auch in Betracht, wäre aber aufwendiger zu begründen, weil das Produkthaftungsrecht bei Bagatellsachschäden nicht anwendbar ist.
Vorschlag wäre also, vom Neuwert der Hemden einen angemessenen Abschlag vorzunehmen, davon den Wert des Ersatzhemdes abzuziehen und den Rest als Grundlage für Verhandlungen mit dem Verkäufer zu nehmen. Den Anzug kannst Du natürlich gegen Kaufpreiserstattung zurückgeben oder gegen einen mangelfreien tauschen, wenn der Verkäufer das Problem nicht zügig beheben kann.
 
Vielen Dank euch beiden für eure Hilfe.

An den Hersteller zu wenden, dachte ich auch schon. Sollte ich dies über den Händler machen oder in Absprache mit dem Händler oder einfach machen? Ich wäre ja für letzteres ;)
 
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