Kritik an Hosenpassform

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Wenn schon, dann Werklieferungsvertrag und damit Kaufrecht, ergänzt durch werkvertragliche Vorschriften, da eine unvertretbare Sache vorliegt. Vgl. § 651 BGB.

Die Hose würd ich auch nicht tragen wollen.
 
Ende gut, alles gut?!

Ach Camara, die haben nicht nur eine Anzahlung bekommen, sondern den vollen Kaufpreis!

Mmmhhhh...kenne ich so zwar nicht, ist aber wahrscheinlich nicht unüblich. Letztlich ist es ja noch zu einem Ende gekommen, mit dem man leben kann. Ich hoffe, dass ein anderer Betrieb, ob nun MTM oder Vollmaß, Deine Bedenken mit einem handwerklich guten Ergebnis zerstreuen kann.

Gruß
Camara
 
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