utala
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Hi Andreas,
Abschließend solltest Du die Versicherung bei einem hauptberuflichen Ausschließlichkeitsvertreter (Vertreter, der nur 1 Gesellschaft vertritt) abschließen, da gesetzlichen Haftungsvorschriften (Durchgriff direkt auf die Gesellschaft) sehr kundenfreundlich sind.
Im Schadenfalle hilft Dir dieser Versicherungsvertreter, den Hergang richtig und so wie es seine Gesellschaft haben möchte, zu schildern. Ein Kunde kann das in den wenigsten Fällen selbst.
Von einem Abschluß über Internet oder über einen Makler würde ich Dir dringend abraten.
LG
Günter
Diese Aussage kann ich nicht nachvollziehen. Hilfe in Schadensfällen hast Du auch beim Makler, der sogar verpflichtet ist, eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung abzuschließen. Dieses Risiko wird beim Generalagenten von der Gesellschaft getragen.
Na dann prozessier mal gegen einen Versicherer! Deine Chancen sind sicher deutlich kleiner als bei Klagen gegen einen Makler!
Bei den übrigen Punkten stimme ich Dir zu.